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Banga Boris · Nationalrat · 2007-03-15

Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Die Grundsatzbestimmung, dass die Hersteller und die Importeure von Feuerwaffen diese zum Zweck der Identifizierung und der Rückverfolgbarkeit einzeln zu markieren haben, gilt eigentlich seit der Annahme des Abkommens von Schengen in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005. Nun soll nach unserer Auffassung die Markierungspflicht auf das Waffenzubehör ausgedehnt werden, und zudem wird mit unserem Antrag verdeutlicht, dass die Waffen individuell markiert werden müssen. Das genügt uns noch nicht: Nach unserer Meinung müssen auch die 1,5 bis 2,3 Millionen Altwaffen registriert und allenfalls auch markiert werden. Falls Sie mir diese Zahlen nicht glauben, so bin ich gerne bereit, meine Unterlagen und Berechnungen offenzulegen. Die Schweiz bemüht sich im internationalen Verkehr - ich verweise auf die verschiedenen Vorstösse in der Uno - in Sachen Kleinwaffen: Die Identifizierbarkeit ist unabdingbare und vor allem unverzichtbare Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit und für die wirkliche Bekämpfung des Waffenmissbrauches, wie sie in unserer Bundesverfassung vorgeschrieben ist.

Die Uno-Generalversammlung stimmte übrigens am 8. Dezember 2005 dem Vorschlag der von Botschafter Thalmann geleiteten Arbeitsgruppe zu, kleine und leichte Waffen zu markieren und rückverfolgbar zu machen, dem "marking and tracing". In Artikel 11 verpflichten sich die Staaten, alle markierten Waffen zu registrieren. Die Schweiz sollte diese Forderung auch umsetzen und alle markierten Waffen auch nachträglich registrieren.

Ein letzter Punkt: Es wird mir jetzt sicher die Vernehmlassung der Kantone "um die Ohren geschlagen". Aber die Kantone lehnten in der Vernehmlassung das nationale Waffenregister nicht grundsätzlich ab; sie lehnten nur den damit verbundenen Aufwand und die Kosten ab. Deshalb sollte der Bund auch die Kosten eines nationalen Waffenregisters übernehmen.