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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2007-03-15

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Sie sind ja jetzt drauf und dran, ein Steuerprivileg für eine sehr kleine Minderheit der Bevölkerung zu schaffen, nämlich für jene Leute, die mindestens 10 Prozent einer Firma besitzen. Das sind 2, vielleicht 3 Prozent der Bevölkerung. Wenn man privilegiert, dann muss man die Frage stellen, ob die Bundesverfassung das noch zulässt. Wir haben hier ganz klare Auskünfte bekommen: Die Variante des Ständerates, bei der die Steuerbefreiung 30 Prozent betragen würde, wird vom Bundesamt für Justiz als verfassungskonform bezeichnet. Die Variante, die heute in den meisten Kantonen praktiziert wird und die ursprünglich der Nationalrat beschlossen hatte - 50-prozentige Steuerbefreiung -, wird als nicht mehr verfassungskonform bezeichnet. 60 Prozent, wie Sie es soeben beschlossen haben, befindet sich verfassungsmässig in der Grauzone.

Nun ist es so, dass bereits fünfzehn Kantone eine hälftige Besteuerung eingeführt haben, das heisst, sie haben den Teilbesteuerungssatz von 50 Prozent. Und das heisst jetzt eben im Lichte der Verfassung: Sie sind in einem nicht mehr verfassungskonformen Zustand. Ich möchte an diesem Punkt sehr präzis sagen, worum es in der Verfassung geht: Es geht um den Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, und es geht um den Grundsatz der Gleichbehandlung der Steuersubjekte. Wir dürfen nicht eine Form des Einkommens gegenüber der anderen Form privilegieren; das tun wir aber hier, und dieser Grundsatz der Gleichbehandlung ist damit eben verletzt. Die Frage, die sich uns stellt, lautet: Wollen wir das zulassen? Wollen wir den nicht mehr verfassungsgemässen Zustand in der Hälfte der Kantone einfach so sein lassen, wie er jetzt ist, oder wollen wir jetzt dafür sorgen, dass sich auch die Kantone an die Bundesverfassung halten?

Wenn die Mehrheit hier obsiegt, dann ist klar, dass es Ihnen egal ist, ob die Kantone sich an die Bundesverfassung halten oder nicht. Dann riskieren Sie, dass irgendwann und irgendwo in einem Kanton jemand nach Lausanne geht, das Bundesgericht anruft und beim Bundesgericht Verfassungsklage erhebt. Wollen Sie das?

Wir sind der Gesetzgeber; es ist unsere Aufgabe, klare Gesetze zu schaffen und nicht wissentlich Unklarheit herzustellen. Es ist unsere Aufgabe, die Gesetze so zu machen, dass sie der Verfassung entsprechen und dass auch die Gesetze der Kantone der Bundesverfassung entsprechen. Ich staune ja, wie Sie bei anderer Gelegenheit das Bundesgericht scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Auch im Zusammenhang mit dieser Unternehmenssteuerreform haben Sie bei der indirekten Teilliquidation dafür gesorgt, dass nicht mehr das vom Bundesgericht Angeordnete, sondern das von Ihnen Gewollte gelten soll, weil Sie dem Bundesgericht eben nicht diese Rolle attestieren wollten, Klarheit in der Gesetzlichkeit herzustellen. Ich bitte Sie, Letzteres hier auch zu tun.

Es gibt bei den Kantonen einen Trend, sehr leichtfertig mit der Verfassung umzugehen. Ich erinnere Sie daran, dass jetzt schon zwei Kantone degressive Steuermodelle eingeführt haben, dass ein dritter Kanton deswegen ans Bundesgericht nach Lausanne gelangt ist und dass sich das Bundesgericht auch bezüglich des Steuergesetzes des Kantons Obwalden mit dieser Frage befassen muss. Wir sind also in einer Situation, in der sich die Kantone gerade im steuerlichen Bereich, als Folge des Steuerwettbewerbs, immer weniger um die Verfassungsmässigkeit ihrer Gesetzgebung [PAGE 316] kümmern. Das ist ein Zustand, der Ihnen nicht gleichgültig sein dürfte; Sie müssten sich dafür interessieren und jetzt dafür sorgen, im Steuerharmonisierungsgesetz diesen nicht mehr verfassungsgemässen Praktiken einen Riegel vorzuschieben.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) zuzustimmen. Der sorgt dafür, dass die Kantone auf die gleiche Art und Weise privilegieren, wie wir es hier als Bund tun, auf eine Art und Weise, die - so hoffen wir - verfassungsgemäss ist und nicht selbst schon der Verfassung widerspricht.