Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2007-03-15
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Die Minderheit IV beantragt - es geht hier jetzt um etwas ganz anderes als bei den vorherigen Minderheiten -, dass die Kantone im Steuerharmonisierungsgesetz vorgeschrieben erhalten, dass der Teilbesteuerungssatz so festgelegt werden muss, dass bei der Ausschüttung von Dividenden im Vergleich zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit eine ungefähre Gleichbelastung eintritt; das ist ja der direkte Vergleich. Das ist eine Formulierung, die nicht von uns erfunden worden ist, sondern sie steht im Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 14. Februar 2007.
Es gibt also eine Grundlage für diesen Antrag in einem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Er wurde erstattet zuhanden der ständerätlichen Kommission, die sich im Unterschied zur WAK-NR einigermassen gründlich mit diesem Geschäft befasst hat. In unserer WAK war es nicht möglich, irgendwelche brauchbaren Auskünfte zu erhalten, beispielsweise dort, wo es um den Vergleich der heutigen Gesetzeslage mit dem zukünftigen Recht, bezogen auf die Ausfälle bei der AHV, geht. Da gibt es einfach keine Berichte, man macht Gesetzgebung ohne entsprechende Grundlagen. Die Ständeratskommission erhielt diese Formulierung gestützt auf einen Auftrag, den sie der Verwaltung erteilt hatte, als es darum ging, die Bedenken bzw. die Einwände der kantonalen Finanzdirektoren aufzunehmen. Diese machen sich Sorgen wegen der Entwicklung in den Kantonen, z. B. wegen der Teilbesteuerungssätze, die sich im freien Fall befinden; sie fanden, dass im Steuerharmonisierungsgesetz etwas geschehen müsse. Das wurde dann leider im Rahmen der Gesetzgebung nicht aufgenommen, aber dieser Antrag schlägt es nun vor.
Herr Bührer kann noch lange immer wieder das Gegenteil erzählen; wir werden dasselbe jetzt dann von den Kommissionssprechern hören, womöglich auch von Bundesrat Merz, der nicht in der Kommission war. Diese Vorlage bezweckt eine steuerliche Entlastung der Dividendenausschüttungen - das ist eine politische Priorität in einer Art von Torschlusspanik der bürgerlichen Mehrheit in dieser [PAGE 315] Legislatur -, eine steuerliche Entlastung von Dividendenbezügen gegenüber normalen Einkommen, Lohneinkommen und Einkommen der Erwerbstätigen. Das ist das politische Ziel, und es kann nicht weggeredet werden und auch nicht wegerklärt werden - man kann noch so viele Berichte schreiben und etwas anderes behaupten -: Diese steuerliche Entlastung von Dividendenausschüttungen führt dazu, dass die Sozialversicherungsbeiträge zurückgehen werden. Die AHV leidet unter dieser steuerlichen Entlastung, weil es für die betroffenen Personen, die das steuern können, interessanter ist, Dividenden auszuschütten, da sie dabei keine AHV draufzahlen müssen, wie das sonst über die Auszahlung eines selbstständigen Erwerbseinkommens geschieht. Das kann nicht wegerklärt werden.
Die Frage ist, wie hoch die Ausfälle sind. Es gibt Berichte, die das im Bereich von Hunderten von Millionen Franken ansiedeln. Andere Berichte versuchen, das mit irgendwelchen sagenhaften Wachstumseffekten dieser Reform wegzuerklären, und dies ausgerechnet in einem hochkapitalisierten Land wie der Schweiz, wo nicht ersichtlich ist, wie die steuerliche Begünstigung der Dividendenausschüttungen noch Wachstumseffekte erzielen soll. Es ist und bleibt hier die Wahrheit, dass nun Ausfälle entstehen werden. Diese Ausfälle - und das ist das Problem, das dieser Antrag aufnimmt - werden sich umso gravierender entwickeln, je weiter in den Kantonen der Teilbesteuerungssatz abgesenkt wird. Die Vorgaben, die noch zu einem Zeitpunkt bestanden haben, als die bundesrätliche Botschaft gemacht worden ist - da also gesagt worden ist, ein Teilbesteuerungssatz von rund 70 Prozent stelle die Grenze dar -, stimmen nicht mehr, weil dort, wo es mehr "einschenkt", nämlich in den Kantonen, der Teilbesteuerungssatz nun massiv abgesenkt wird, in gewissen Kantonen derart massiv, dass selbst die kantonalen Finanzdirektoren das nicht mehr in Ordnung finden.
Meine Damen und Herren von der bürgerlichen Seite, Sie werden sich bei dieser Vorlage, wenn diese Frage vor dem Volk ausgetragen werden sollte, nicht nur mit der Ungleichbehandlung der Leute konfrontiert sehen, die Erwerbseinkommen beziehen und dann Steuern bezahlen müssen, sondern Sie werden sich auch mit der Befindlichkeit der Rentnerinnen und Rentner befassen müssen, denn bei der AHV hört für die meisten Leute in diesem Land der Spass auf. Wenn diese Vorlage dazu führt, dass die AHV-Finanzierung geschwächt wird, ist das eine Vorlage, die auch aus diesem Grunde unvertretbar ist.