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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-03-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Der Ständerat hat diese Aufteilung zwischen Genugtuung und Entschädigung ohne Gegenstimme und unsere Kommission hat sie mit 14 zu 8 Stimmen vorgenommen.

Worum geht es? Es geht darum, dass die Entschädigung gemäss Artikel 20 Absatz 3 - das betrifft den ersten Teil von Artikel 45 Absatz 1 - einen effektiven Schaden zu ersetzen hat. Der Schaden muss wertmässig ersetzt werden. Im Urteil heisst es dann zum Beispiel "5233 Franken". Das heisst, die Teuerung muss den effektiven wertmässigen Schaden ersetzen. Bei der Genugtuung nach Artikel 23 Absatz 2 - das betrifft den zweiten Teil von Artikel 45 Absatz 1 - geht es ebenfalls um den Ersatz eines Schadens, aber eben eines immateriellen Schadens. Das ist kein wertmässiger Ersatz, und deswegen werden durch die Gerichte auch runde Beträge zugesprochen - 5000, 10 000, 20 000 Franken - und nicht genauere Beträge.

Ich muss Frau Menétrey-Savary, die Sprecherin der Minderheit, in diesem Sinne doch bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Almosen nichts mit einer Entschädigung zu tun hat und dass auch die Solidarität keine Entschädigung darstellt. Das ist eben der Unterschied zur Genugtuung, die ebenfalls einen Schaden ersetzt, aber nicht einen materiellen, sondern einen immateriellen. Ich weiss, das ist vielleicht formaljuristisch, aber es ist eben tatsächlich so.

Ich bitte Sie mit dieser Begründung, dem Antrag der Kommission zu folgen. Sie empfiehlt es Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen.