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Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-19

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-19

Wortprotokoll

Anders als Frau Forster kann ich Herrn Leuenberger in meiner Erwiderung nicht "befördern". Ich muss es bei einer sachlichen Entgegnung bleiben lassen.

Herr Leuenberger, Sie sagen, Sie würden sich gegen eine schädliche Entwicklung stemmen und rufen den Bundesrat als Zeugen für Ihre Ausführungen auf. Ich war in der Kommission und habe die Sache anders gehört.

Zum einen schlägt der Bundesrat ein anderes Konzept vor als jenes, worauf wir uns jetzt geeinigt haben. Es begünstigt alle Aktionäre ohne Untergrenze einer Beteiligung. Das ist ein anderes System; man muss es auch anders betrachten. Zum anderen hat der Bundesrat keine Grenze genannt, bei welcher eine Schädlichkeit einträte. Er hat lediglich davor gewarnt, es zu übertreiben; eine feste Grenze hat er auch bei seinem System nicht genannt. Nun gilt es, auf vier Punkte kurz einzugehen:

Zum Ersten befürchten Sie einen sogenannten Kippeffekt. Sie fürchten, dass viele Unternehmer, die eine GmbH oder eine AG besitzen, nicht mehr Steuern zahlen würden, da sie sich nur noch Dividenden auszahlen liessen. Diese Befürchtung ist nicht zu teilen, denn Unternehmer denken nicht nur an AHV-Beiträge, die sie allenfalls sparen könnten. Diese Unternehmer nämlich, welche in solchen Gesellschaftsformen arbeiten, haben alle auch eine Pensionsvorsorge, die an die Löhne gebunden ist. Sie würden sich also selber massiv schaden, wenn sie die Löhne zu tief ansetzen würden. Zudem teilen sich ja in sehr vielen Gesellschaften mehrere Aktionäre, mehrere Gesellschafter die Anteile. Wenn sich einer der Geschäftsführenden den Lohn zu tief senkt, würde er ja zu seinem eigenen Schaden die anderen begünstigen, die unter Umständen mehr Dividende erhielten, als er als Geschäftsführer Lohn zugute hätte. Aus diesen Gründen tritt diese Befürchtung kaum ein.

Zum Zweiten: Die Kantone haben Erfahrung mit einer tieferen Besteuerung, teilweise seit Jahren. Die kantonalen Steuern machen zumeist weit mehr aus als die direkte Bundessteuer, und dort ist kein solcher Effekt festzustellen. Er ist nirgendwo zahlenmässig belegt. Also ist er auch kaum zu befürchten, wenn für die Bundessteuer dieselbe Regel gilt.

Zum Dritten ist erneut festzuhalten, dass wir mit dieser Neuregelung keinerlei Steuergeschenke an Unternehmer machen. Wir beseitigen lediglich eine krasse Benachteiligung, die darin besteht, dass sie doppelt besteuert wurden. Die doppelte Besteuerung ist bei einer Besteuerung von 40 bis 50 Prozent ausgeglichen, aufgehoben. Also sind wir durchaus im Rahmen einer wirtschaftsgerechten Besteuerung, welche Prinzip der Bundesverfassung ist.

Zum Vierten muss ich doch auf die statische Betrachtung zu sprechen kommen. Wenn Sie natürlich nur statisch betrachten, was wegfallen kann, müssen wir entgegensetzen, was eine solche neue Steuerregelung an volkswirtschaftlicher Dynamik mit sich bringt. Viel mehr Gewinne werden aus den Unternehmen herausgenommen, da die Besteuerung [PAGE 215] massvoll ist. Diese Gewinne in Form von Dividenden werden wieder investiert, sei es in neue Unternehmen, sei es in privates Wohneigentum, sei es in Konsum usw.

Alle diese Neuinvestitionen führen zu einer volkswirtschaftlichen Belebung, sodass wir ohne Weiteres der Kommissionsmehrheit folgen dürfen und damit keinerlei volkswirtschaftlichen und auch keinerlei finanzpolitischen Schaden anrichten.

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