Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-19
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-19
Wortprotokoll
Bei den Liquidationsgewinnen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, ebenfalls dem Nationalrat zu folgen. Er ist uns nämlich mit seiner modifizierten Fassung gefolgt und hat sich dem Ständerat ein gutes Stück angenähert. Nun sollten wir auch diesen Schritt auf ihn zu machen.
Unternehmer, die den Einkauf in die zweite Säule verpasst haben, sollen bei der Liquidation ihres Unternehmens den unselbstständig Erwerbenden gleichgestellt werden. Die modifizierte Lösung des Nationalrates schlägt vor, dass Einkaufsbeiträge in die berufliche Vorsorge gemäss Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe d abziehbar sind: "Werden keine solchen Einkäufe vorgenommen, wird die Steuer auf den Beträgen, in Bezug auf welche der Steuerpflichtige die Zulässigkeit eines Einkaufs gemäss Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe d nachweist, zu einem Fünftel der Tarife nach Artikel 36 berechnet. Für die Satzbestimmung der übrigen realisierten stillen Reserven ist ein Fünftel dieser Reserven massgebend, es wird aber in jedem Fall eine Steuer zu einem Satz von 2 Prozent erhoben."
Anders bei der Lösung, für die wir uns das letzte Mal entschieden haben, ist nur der Umstand, dass man zum Beispiel bei Pensionierungen den fehlenden Teil der Vorsorge - sie reicht, wie wir wissen, bis maximal 795 000 Franken, wenn man beispielsweise über 65 ist - direkt zu den Konditionen der zweiten Säule beziehen kann und sich nicht erst zwingend, quasi auf einem Umweg, in eine Vorsorgeeinrichtung einkaufen muss. Das ist die Änderung, die der Nationalrat an unserer Lösung vorgenommen hat. Aber von der Systematik her hat er sich eigentlich uns angeschlossen.
Zu reden gegeben hat in unserer Kommission dann die Frage, wie das Einkommen des Selbstständigerwerbenden, auf dem ja letztlich die Höhe der obligatorischen beruflichen Vorsorge beruht, zu bemessen sei. Hier hat uns eine Spezialistin vom BSV auf die unterschiedlichen Vorsorgepläne aufmerksam gemacht, die landauf, landab existieren. Es ist - für die Schweiz nicht ganz überraschend - eine unglaubliche Vielfalt vorhanden. Ich will darum bezüglich dieser Vorsorgepläne auch nicht weiter in die Details gehen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Steuerverwaltung die Grundlagen, wie die Vorsorgepläne zu bemessen sind, analog zu einem Kreisschreiben in einem Plan festlegt.
Dieser Plan soll wie gesagt auf einer klaren Basis fussen und sich an branchenüblichen Bandbreiten der beruflichen Vorsorge orientieren. Wir wollen also einfach sichergehen, dass im Nachhinein keine Luxuspläne realisiert werden können, sondern dass man sich hier auf bewährten Pfaden bewegt. Ich glaube, dazu ist die Steuerverwaltung in der Lage, ohne dass wir eine Änderung des BVG machen, was wesentlich komplizierter wäre. Diese Diskussion war in der Tat einerseits erhellend, andererseits zeigte sie uns aber auch, dass da bei der Ausführungsgesetzgebung respektive Ausführungsreglementierung schon noch ein gewisser Handlungsbedarf besteht.
Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen und sich dem Nationalrat anzuschliessen.