Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-19
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-19
Wortprotokoll
Die Äusserungen von Herrn Inderkum bewegen mich, zu einem Punkt noch eine föderalistische Überlegung vorzutragen. Herr Inderkum hat uns dargelegt, dass es die Möglichkeit gibt, eine sehr präzis gefasste allgemeine Volksinitiative einzureichen, welche einen Gesetzesvorschlag so eng fasst, dass er dem Parlament an sich gar keine Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung gewährt. Er hat damit zwei Vorteile dieser Initiative dargestellt, nämlich einerseits eben die Möglichkeit einer Gesetzesinitiative und andererseits die Umschiffung des Problems, das sich aus dem Zweikammersystem ergibt, indem eine ziemlich genaue Fassung einer Gesetzesvorlage dargestellt wird.
Hier entsteht dann allerdings die Situation, dass man sich diesen Vorteil durch einen anderen Nachteil erkaufen muss, durch einen föderalistischen Nachteil. Die Räte haben in der Sichtweise von Herrn Inderkum bei der Bearbeitung, bei der Beratung des Gesetzentwurfs eben offenbar keinen grossen Spielraum, also keine grosse Gestaltungsmöglichkeit mehr. Es ist im Prinzip nur das Volk, das dann Ja oder Nein sagen kann. Bis zum heutigen Tag haben die Kantone auch bei der Gesetzgebung noch einen beschränkten Gestaltungs- und Mitgestaltungsspielraum. Klar ist auf Gesetzesstufe die Zustimmung der Stände nicht erforderlich. Aber im Vorbereitungsverfahren haben sie die Möglichkeit der Vernehmlassung, und vor allem hat dieser Rat anstelle der Kantone Gesetzgebungsarbeit zu leisten. Das wird ihm entzogen. Ich meine, das ist ein Gedanke, der in seiner Subtilität vielleicht im Moment nicht sehr durchschlagend ist, aber man sollte ihn einmal gründlich anschauen.
Zu Herrn Pfisterer: Selbstverständlich ist das ein Verfassungsauftrag. Aber hie und da kommt man bei der Auftragsanalyse zum Ergebnis, dass der Auftrag nicht erfüllbar ist. Das haben wir schon in der Unteroffiziersschule gelernt. Die Auftragsanalyse, meine ich, hätte man vielleicht seinerzeit bei der Abfassung der Verfassungsbestimmung machen können. Ich will gerne zugeben: Das haben wir Damaligen vermutlich gründlich verschlafen; aber wir haben diese Analyse nun im Rahmen der Beurteilung dessen, was uns als Umsetzungsbeschluss vorliegt, vorgenommen.
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Pfisterer, und im Gegensatz auch zu Ihnen, Herr Kollege Wicki, bin ich ganz bestimmt der Auffassung, dass es nichts bringt, wenn wir uns dem Ergebnis dieser Analyse verschliessen und versuchen, sozusagen in Respektierung des Volkswillens noch etwas von dieser Vorlage zu retten. Warum? Weil die Grundproblematik nicht in der Vorlage liegt, sondern in der Verfassungsbestimmung. Der Bundesrat selbst - ich darf das noch [PAGE 224] einmal erwähnen - schreibt in seiner Botschaft, dass das vorgeschlagene Verfahren deswegen kompliziert ist, weil es, gestützt auf die Verfassungsrevision im Verfahren zur Erarbeitung des Umsetzungsbeschlusses, auch noch die Möglichkeit eines Gegenentwurfes vorsehen muss und weil - was der Bundesrat ebenfalls erwähnt - ein Umsetzungsbeschluss auf jeden Fall zustande kommen muss. Wenn Sie das zum Nennwert nehmen, dass der Bundesrat genau in diesen beiden Bereichen ein komplizierendes Element sieht, dann können Sie ohne Verfassungsverletzung auf der Umsetzungsstufe diese beiden Mängel gar nicht heilen. Sie müssten also zurück auf die Ebene der Verfassung und von dorther einen Neubeginn machen. Sie müssten schauen, dass Sie einen Artikel 139a so machen, dass er das ist, was Volksrechte sein sollen: einfach, transparent und für alle verständlich. Volksrechte brauchen Einfachheit. Sie brauchen nicht den akademischen Diskurs, sondern eine Einfachheit, die rasch zu eindeutigen Resultaten führt. Daran mangelt es, und daran wird es auch mangeln, wenn Sie die Kommission nun zwingen, zurückzugehen und einen Umsetzungsbeschluss zu machen.
Diese Arbeiten werden uns zu zwei Dingen führen: erstens zu einer Gesetzgebung, zu einem Entwurf, welcher bestätigen wird, was wir Ihnen jetzt hier sagen. Dann wird das Plenum die Gesetzgebung ablehnen, und man wird uns wieder den Vorwurf machen, dass wir einen Verfassungsauftrag nicht erfüllen. Das Zweite wird sein, dass wir uns mit dem anderen Rat noch auseinanderzusetzen haben; das ist bereits erwähnt worden. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass der andere Rat in dieser Frage mit 136 zu 13 Stimmen Nichteintreten beschlossen hat.