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Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-06-14

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-14

Wortprotokoll

Wir sind bei einem heiklen Punkt angelangt. Ich bin in einer besonders schwierigen Lage, wie Sie sich nach dem Votum von Herrn Gentil vorstellen können. Ich wäre froh, es wäre mir so klar wie ihm - oder vielleicht auch wie Frau Beerli -, was hier nun die richtige Lösung ist. Denn wir sind hier wirklich in einem sehr schwierigen Feld. Ich möchte doch versuchen, Sie noch einmal von politischen Druckversuchen wegzubringen. Wir müssen uns überlegen, was das Problem ist.

Der Rapporteur für den Haftpflichtteil des Gesetzes hat ja gesagt, es gebe eigentlich vier wesentliche Punkte:

1. die Gefährdungshaftung, also eine Haftung ohne Schuld;

2. die Kanalisierung auf den ersten Hersteller oder den Importeur in den Fragen der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe und der Freisetzungen;

3. das Wiedereinführen des Entwicklungsrisikos im Produktehaftpflichtgesetz; wir haben dort für gentechnisch veränderte Organismen klar jenen Artikel gestrichen, der das Entwicklungsrisiko ausschliesst. Wenn einer ein Produkt auf den Markt bringt, von dem er glaubt, dass es fehlerfrei sei - nach zwanzig Jahren stellt sich aber heraus, dass man es halt nicht so genau wusste und es doch Schäden anrichtet, die damals unbekannt waren -, so haftet er für diese Schäden, denn das Entwicklungsrisiko lassen wir nicht weg;

4. die Verlängerung der Haftpflichtfristen.

Das sind die vier wesentlichen Elemente der Regelung.

Bei den forst- und landwirtschaftlichen Produkten sind wir uns einig, da gibt es keine Diskussion. Frau Beerlis Antrag bezieht sich ja auch nicht auf diese. Insofern verstehe ich den Zusammenhang zwischen dem Moratorium - das sich ausdrücklich nur auf forst-, landwirtschaftliche und Gartenbauprodukte bezieht - und dem Antrag Beerli, der sich ausdrücklich nur auf Lebensmittel oder Heilmittel bezieht, sowieso nicht ganz. Das sind zwei Paar Stiefel. Ich würde also den Zusammenhang zwischen dem Moratorium und diesem Haftpflichtartikel nicht in der Weise mittragen können, wie es Kollege Gentil tut.

Es stellt sich nun eine Frage bei den Lebensmitteln oder Heilmitteln, die nicht forst- und landwirtschaftlich sind, die nicht im gleichen Sinn freigesetzt werden wie etwa bei einem Mais- oder Rapsanbau, sondern wo man in einem Laden ein Produkt verkauft, für das man eine Bewilligung hat, das Entwicklungsrisiko trägt und wegen des Entwicklungsrisikos auch die langen Haftpflichtfristen immer noch hat. Es stellt sich die Frage: Ist der erste Punkt - die Gefährdungshaftung - hier richtig oder nicht? Das ist die Frage, um die es geht. Bei den landwirtschaftlichen Produkten sind wir alle einverstanden. Dort ist die Gefährdungshaftung richtig. Die Frage ist insbesondere: Ist sie bei den Heilmitteln auch richtig? Das ist es, worüber wir diskutieren.

Mir scheint klar - um jetzt zu summieren, wo ich stehe -, dass das Gesetz so, wie es die Mehrheit beantragt, nicht gut ist. Bei Heilmitteln, die GVO enthalten, würden - wie es Frau Beerli klar gesagt hat - nicht nur unbekannte Risiken und Schäden in die Haftung einfliessen, sondern auch die bekannten Nebenwirkungen, die man kennt, wenn man das Medikament herstellt und einem kranken Menschen sagt: Ich kann dir etwas anbieten, aber du hast 10 Prozent Risiko, das und jenes zu bekommen. Das ist bei Heilmitteln immer so, das wissen wir, es gibt keine nebenwirkungsfreien Heilmittel.

Die Frage ist, ob wir bei GVO dann sagen wollen: Weil es GVO sind, muss es hier anders geregelt werden, der [PAGE 333] Hersteller haftet auch für die Nebenwirkungen, die er schon auf dem Beipackzettel erwähnt. Er haftet nicht nur in der Schweiz, sondern - wie es Frau Beerli gesagt hat - auch in Österreich, Italien usw. Das halte ich für keine vernünftige Lösung. Insofern steht für mich fest - da muss ich meinem Kollegen widersprechen -, dass die Fassung der Mehrheit einen Fehler enthält.

Die Frage ist jetzt: Ist der Antrag Beerli die Heilung dieses Fehlers, oder hat er auch unerwünschte Nebenwirkungen? Das war das Problem in der Kommission. Wir haben vier, fünf Anläufe genommen, den Fehler zu heilen, aber keiner dieser Anläufe war gut genug. Es war bei jedem klar, dass es so nicht geht, dass die Nebenwirkungen fast grösser sind als die Heilwirkung. Also haben wir alle diese Anträge abgelehnt, nicht alle sehr deutlich, aber doch abgelehnt. Frau Beerli war deshalb gezwungen, noch einmal nachzudenken und mit einem Einzelantrag zu kommen.

Ich bin nicht Jurist genug und schon gar nicht Haftrechtsjurist - also ich bin überhaupt keiner, und somit brauche ich es nicht noch zu spezifizieren -, dass ich nun sagen könnte, ob dieser Antrag Nebenwirkungen hat oder nicht, ob es wahr ist, dass hier eine Haftungslücke aufgeht, die das Ganze durchbricht, wie es der Präsident der Kommission nun zu wissen glaubt, oder ob es feinere Fehler hat. Das kann ich nicht sagen, und deshalb kann ich mich für den Antrag als solchen inhaltlich nicht stark machen. Das müssten eigentlich die Experten wissen.

Somit sind wir in der Situation, dass wir wissen, dass die Konstruktion der Mehrheit einen Fehler hat; die Minderheit schiesst sich auf diesen Fehler ein, aber die Frage ist, ob die Nebenwirkungen nicht grösser sind. Nun: Wie geht man in einem klugen Rat mit diesem Problem um? Man kann jetzt z. B. der Mehrheit zustimmen und sagen, der Zweitrat müsse den Fehler korrigieren.

Ich bin nicht ganz sicher, ob das bei diesem emotionalen Thema der gute Weg ist. Wenn dann der Zweitrat emotional reagiert und den Fehler nicht korrigiert, haben wir nachher ein Gesetz, das die Wirkungen hat, die Frau Beerli erwähnt hat, und die sind nicht akzeptabel, weder für einen Basler noch für sonst einen Schweizer, denn wir wollen unsere Pharmaziefirmen nicht mit EU-inkompatiblem Recht in eine derart unmögliche Situation bringen. Es wäre nämlich nicht EU-konform, das möchte ich klar sagen. Wenn der Nationalrat allerdings die Sache richtig angeht, können wir hoffen, dass er in seiner grossen Weisheit dann die Lösung findet, die wir bisher nicht gefunden haben.

Der Entscheid, den Sie nun treffen müssen, ist folgender: Wollen Sie jetzt die Differenz quasi im Voraus schon einmal sichern, indem Sie sagen, falls das nicht richtig sei, könnten wir wieder darauf zurückkommen - wir hätten hier einmal einen Weg eingeschlagen -, oder wollen Sie diesen erkannten Fehler einmal durchlassen? Ich sage Ihnen nicht, was Sie tun sollen; aber so ist die Situation, und ich bitte Sie, darüber nachzudenken.

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