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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-19

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-19

Wortprotokoll

Ich möchte Artikel 5 Absätze 2 und 4 zusammennehmen, da sie inhaltlich zusammengehören. Es geht hier um die Frage, ob als Versorgungsgebiet das Siedlungsgebiet oder die Bauzone bezeichnet werden soll. Die Kommission möchte den Begriff des Siedlungsgebietes nach wie vor vermeiden: Er ist bundesrechtlich nicht definiert; er bezeichnet ein Gebiet, das grösser ist als die Bauzone, aber keine inhaltliche bundesrechtliche Ausgestaltung hat.

Der Nationalrat möchte die Anschlusspflicht über die Bauzone hinaus ausdehnen. Diesem Ziel können wir uns nicht völlig verschliessen, sodass wir nun versuchen, in Artikel 5 Absatz 2 mit einer neuen Formulierung unter der Vermeidung des Begriffes des Siedlungsgebietes das Versorgungsgebiet so einzugrenzen, dass es nach unserer Auffassung Sinn macht. Das Versorgungsgebiet umfasst die Bauzone, darüber hinaus aber auch ganzjährig bewohnte Liegenschaften sowie ganze Siedlungen ausserhalb der Bauzone. Konsequenterweise müssten wir dann bei Absatz 4 an unserer Fassung festhalten, da wir den Begriff des Siedlungsgebietes nicht benützen.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese formale Differenz zu beschliessen.

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