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preparatory:AB 137188

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-20

Wortprotokoll

Ich äussere mich, wie mit dem Herrn Präsidenten abgesprochen, zu den beiden Vorlagen, also zu den Abkommen mit Albanien und Mazedonien sowie zum Abkommen mit Rumänien. Bei allen Abkommen geht es um die Bekämpfung der Kriminalität.

Die Gefahrenlage in der Schweiz ist nicht nur durch innerstaatliche Faktoren bestimmt, sondern sie ist auch vom internationalen Umfeld geprägt. Deshalb sind die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz darauf angewiesen, intensiv mit dem Ausland zusammenarbeiten zu können. Die internationale Polizeizusammenarbeit der Schweiz stützt sich auf die drei Pfeiler der bilateralen, der regionalen europäischen und der globalen Zusammenarbeit. Für die globale Zusammenarbeit steht Interpol im Vordergrund, für die regionale europäische der Anschluss an Schengen sowie die Kooperation mit Europol. Im bilateralen Bereich gilt es, die Kooperationsmöglichkeiten gezielt mit besonders wichtigen Staaten zu festigen.

Die heute zu genehmigenden Abkommen mit Albanien, Mazedonien und Rumänien verstärken die Zusammenarbeit mit drei Staaten, die für die Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz wichtig sind. Inhaltlich lehnen sie sich stark an die bereits bestehenden Abkommen mit Tschechien, Lettland und Slowenien an. Sie sind im September 2005 [PAGE 544] unterzeichnet worden und regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörden in den Bereichen des Informationsaustausches, der Koordination operativer Einsätze, der Einsetzung von gemeinsamen Arbeitsgruppen sowie bei der Aus- und Weiterbildung, und zwar unter Wahrung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards.

Die Abkommen sollen in erster Linie der Bekämpfung der Schwerstkriminalität dienen, sie sind jedoch auf alle Kriminalitätsbereiche anwendbar. Explizit ausgenommen ist die Zusammenarbeit bei allen politischen, militärischen und fiskalischen Delikten, analog den Grundsätzen der Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe. Die Abkommen greifen nicht in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz- und Polizeibehörden ein. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen wird nicht angetastet. Die Abkommen können mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden.

Hervorzuheben ist, dass gestützt auf das Abkommen mit Mazedonien und auf einen Notenaustausch noch in diesem Jahr ein Schweizer Polizeiattaché in Skopje stationiert werden kann. Ihre Kommission nahm daher bei der Beratung der heute zur Diskussion stehenden Vorlage die Gelegenheit wahr, sich nach der Funktion und den Aufgaben eines Schweizer Polizeiattachés zu erkundigen. Zusammengefasst ergab sich Folgendes: Der Polizeiattaché ist ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), der bereits seit einigen Jahren im Bereich der Ermittlung gearbeitet hat. Seine Aufgabe ist es primär, die Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Behörden und den Behörden des Gastlandes in den operativen Bereichen zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit erfolgt sonst auf dem Weg über Interpol. Gerade in den südeuropäischen Staaten ist es wichtig, dass eine Person vor Ort ist, welche die Leute und die näheren Umstände der Ereignisse kennt und auch direkt dort aktiv werden kann. Über diese Person vor Ort können Informationen schneller beschafft werden; der Weg über Interpol dauert verhältnismässig lang.

Mit jedem Staat, in dem die Schweiz einen Polizeiattaché einsetzt, wurde ein sogenanntes Stationierungsabkommen ausgearbeitet, in welchem die Rechte und die Pflichten des Beamten festgehalten werden. Administrativ ist ein Polizeiattaché der Schweizer Botschaft des Gastlandes unterstellt. Fachlich ist die Unterstellung des Polizeiattachés direkt beim Fedpol angesiedelt, und dieses hat ihm gegenüber Weisungsrecht. Nur dem Fedpol gegenüber wird Bericht erstattet. Seitens der Verwaltung wurde betont, dass mit den Polizeiattachés bereits sehr gute Erfahrungen gemacht wurden. Solche Verbindungsbeamte hat die Schweiz in Prag, in Rom, in Bangkok und in Brasilien, also vor allem in Staaten, in denen eine solche Präsenz notwendig ist, um die Zusammenarbeit effizient gestalten zu können.

Auf Seite 2187 der Botschaft zu den Abkommen mit Albanien und Mazedonien heisst es im Zusammenhang mit dem Polizeiattaché, dass die Schweiz noch eine Antwort der mazedonischen Regierung erwarte. Diese ist inzwischen eingetroffen. Der Einsatz des schweizerischen Polizeiattachés in Skopje sollte daher noch im Laufe dieses Sommers erfolgen können.

Abschliessend beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Kommission, auf die Vorlagen zu den Bundesbeschlüssen betreffend die Abkommen mit Albanien, Mazedonien und Rumänien einzutreten und diesen zuzustimmen.