Fetz Anita · Ständerat · 2006-06-20
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-20
Wortprotokoll
Ich mache es kurz. Die ganze Diskussion um die Wehrgerechtigkeit ist für mich okay, aber wenn ich die Motion Studer anschaue, dann sehe ich, dass die einen ganz einfachen, konkreten Schritt will, nämlich die Abschaffung der Gewissensprüfung für Zivildienstleistende und den Ersatz durch den Tatbeweis.
Jetzt habe ich die abgeänderte Motion der SiK sicher zehnmal gelesen, und ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass das für mich ein sibyllinischer Text ist - auch diese Diskussion noch -, den ich nicht entziffern kann. Deshalb habe ich ganz konkret die Frage, die ich für mich beantwortet haben muss, bevor ich abstimme: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Motion auch in ihrer abgeänderten Form den Bundesrat beauftragt, eine einstufige Zulassungsregelung ohne Gewissensprüfung zu erarbeiten und Letztere ganz abzuschaffen? Der Kommissionssprecher hat etwas von Straffung gesagt - ja, was heisst das konkret? Gehe ich richtig in der Annahme, dass sich die abgeänderte Form der Motion insofern allein auf die Frage bezieht, ob die Wehrpflichtersatzabgabe erhöht werden soll oder nicht? Das muss ich wissen, um Ja oder Nein zu stimmen. Wenn sonst das Ganze auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird, weil Sie eine generelle Abklärung machen wollen, dann ist den Zivildienstleistenden, die ja ihren Tatbeweis erbringen, wenig geholfen. Auch sämtliche Experten sind der Meinung, dass diese Gewissensprüfung nicht das bringt, was sie bezweckt, und erst noch teuer ist.
Also, das muss ich wissen: Wird mit dieser Formulierung an das einstufige Verfahren und die Abschaffung der Gewissensprüfung gedacht?