Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-06-20
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-20
Wortprotokoll
Wir haben es gehört, der Nationalrat hat bei der Behandlung dieses Geschäftes einen Zusatz eingebracht, eigentlich vorgesehen als Übergangsbestimmung. Das ist an sich überhaupt kein Problem; ein Problem ist es, wenn wir dann die Differenzbereinigung in einer einzigen Session durchpeitschen wollen, aus welchen Gründen auch immer; und ein ganz besonderes Problem ist es, wenn es sich bei diesem Zusatz nicht um irgendeine Bagatelle handelt, sondern wenn dieser Zusatz, diese Änderung, die der Nationalrat wünscht, grundlegende Fragen aufwirft, Fragen von rechtsstaatlicher Bedeutung und unter Umständen präjudizieller Wirkung. Alle diese Fragen, die durch den Zusatz des Nationalrates eingebracht wurden, haben wir in zwei Morgensitzungen jeweils zwischen 7 und 8 Uhr - wir haben da noch andere Geschäfte gehabt - in ungefähr je 20 Minuten abgehandelt, mit Abstimmungen dann etwa um 3 Minuten vor 8 Uhr.
Worum geht es bei dieser Bestimmung? Es geht dem Nationalrat darum, dass er eine Rückwirkungsklausel einbauen möchte. In Variante 1, die der Nationalrat will, sollen Rückwirkungen sogar auch für rechtskräftige Veranlagungen gelten. In Variante 2, die die Kommissionsmehrheit nun vorschlägt, soll diese Rückwirkungsklausel nur für nichtrechtskräftige Veranlagungen gelten. Das Problem ist, dass wir eben diese Fragen nicht diskutiert haben, dass wir hier unter Umständen etwas beschliessen, von dem wir nicht wissen, welches tatsächlich die Bedeutung ist. Vor allem wurden die rechtsstaatlichen Bedenken in keiner Art und Weise ausgeräumt, im Gegenteil, das kurze Gutachten, das von der Steuerverwaltung und vom Bundesamt für Justiz beigebracht wurde, zieht das Fazit: "Sie würde jedoch zu stossenden Rechtsungleichheiten führen und ist deshalb abzulehnen." Dieses Fazit bezieht sich sowohl auf die Formulierung, wie sie der Nationalrat will, wie auch auf jene, die die Kommissionsmehrheit vorschlägt.
Wie schwierig es war, diese Diskussionen zu führen, und wie unseriös - ich muss dieses Wort brauchen - man diese grundlegenden Fragen angepackt hat, hat dann auch Ausdruck darin gefunden, dass der Bundesrat mehrmals seine Meinung in diesen knapp zweieinhalb Wochen geändert hat: Der Finanzminister hat zuerst den Antrag des Nationalrates abgelehnt; er hat auch von Rechtsungleichheiten gesprochen und mit rechtsstaatlichen Bedenken argumentiert. Schliesslich hat er dann das Gutachten der Steuerverwaltung und des Bundesamtes für Justiz eingefordert, das zu einem sehr klaren Fazit kommt. Und heute Morgen hat der Finanzminister gesagt, er könne jetzt mit der Lösung des Nationalrates und natürlich auch mit jener der Kommissionsmehrheit leben, hat dann aber offen gelegt, dass diese Fragen im Bundesrat nie diskutiert worden sind und dass das ausschliesslich seine persönliche Meinung ist.
Das ist nicht die Art von Gesetzgebung, wie ich sie mir wünsche. Wir haben, bei aller Dringlichkeit und bei allen Forderungen vonseiten von Unternehmungen, die jetzt offenbar auf diese Regelung warten, keinen Anlass, solche zentralen Fragen auf diese Art und Weise zu beschliessen. Wir haben keine Informationen über die Auswirkungen dieses Beschlusses; wir wissen nicht, um wie viele Betriebe es sich handelt; wir haben keine Ahnung, wie hoch die Steuerausfälle sind. Die Informationen sind unterschiedlich: Einerseits spricht man von Tausenden oder Zehntausenden von Unternehmen, die betroffen sind, umgekehrt spricht man von kleinen Steuereinnahmenausfällen, die man nicht gross berücksichtigen müsse.
Ich gehe davon aus, dass wir so nicht legiferieren können, und ich meine, dass halt auch der Antrag, den nun die Kommissionsmehrheit präsentiert, nicht vertretbar sei. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Diejenigen, die in den letzten Jahren ordnungsgemäss ihrer Pflicht nachgekommen sind und diese Steuern bezahlt haben - ob sie das gerne gemacht haben oder nicht, sei dahingestellt -, sind jetzt einfach die Blöden, die Geprellten. Und diejenigen, die verzögert haben, die Obstruktion gemacht haben, die versucht haben, das Verfahren noch etwas hinauszuzögern, sollen jetzt von dieser neuen Regelung profitieren. Diese Form von Rechtsungleichheit, wie sie auch von der Eidgenössischen Steuerverwaltung und vom Bundesamt für Justiz bestätigt wurde, kann ich nicht mittragen. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, dieses Geschäft auf die nächste Session zu vertagen, das hätte der Kommissionspräsident veranlassen können. Ich hätte das sehr begrüsst; wir hätten so eine Regelung finden können, die wirklich der Rechtsgleichheit und der Rechtsstaatlichkeit angemessen wäre.
Sonst bitte ich Sie, diese Bestimmung zu streichen und dieses Geschäft nicht mit einer solchen Bestimmung zusätzlich zu belasten.