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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-06-14

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-14

Wortprotokoll

Frau Leumann versteht bei unserem Antrag die Welt nicht mehr. Ich möchte zum Verständnis dieser Welt etwas beitragen. Ich bitte Sie aber, keinen Ordnungsantrag mehr zu stellen. Erlauben Sie mir vorab einige Bemerkungen zur Verfassungsmässigkeit eines Moratoriums.

Gestern wurde beim Eintreten von Herrn Kollege Pfisterer erwähnt, dass ein Moratorium - auch ein nur teilweises Moratorium - fast zum Vornherein verfassungsrechtlich fragwürdig, wenn nicht sogar verfassungswidrig sei. Diese Bewertung auch eines partiellen Moratoriums dürfen wir nicht einfach so im Raume stehen lassen. Unsere Kommission hat sich mit der Frage der Verfassungsmässigkeit des Moratoriums eingehend auseinander gesetzt. Alle Auslegungselemente zu Artikel 120 der Bundesverfassung, sei es der Wortlaut, seien es historische, systematische oder teleologische Elemente - nicht zu verwechseln mit theologischen -, führen zum Ergebnis, dass ein generelles Verbot verfassungswidrig ist.

Die Minderheit schlägt aber kein generelles, sondern ein partielles Moratorium vor. Anlässlich der parlamentarischen Beratung des entsprechenden Verfassungsartikels hat der Bundesrat zugesichert, dass ein partielles Moratorium zulässig ist. Auch Mitglieder des Parlamentes haben dies zugesichert. Auch in seiner Botschaft zur Gen-Schutz-Initiative hat der Bundesrat dies bestätigt.

Dabei ist wichtig: Ein partielles Moratorium ist auch aufgrund ethischer Kriterien und nicht nur aufgrund des in Artikel 74 der Bundesverfassung geltenden Polizeigüterschutzes zulässig. Somit steht einmal fest: Ein partielles Moratorium ist verfassungskonform. Grundrechte wie beispielsweise die Forschungsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit gemäss Artikel 27 der Bundesverfassung können eingeschränkt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, wenn die Einschränkung durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und wenn eine solche Einschränkung verhältnismässig ist.[PAGE 343]

Mit dem Antrag der Minderheit wird einmal die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen. An welche Interessen und Grundrechte denke ich beispielsweise im Zusammenhang mit dem Moratorium? Ich denke an den Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie gemäss Artikel 120 BV, an den Schutz der genetischen Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, an den Schutz bedrohter Arten vor der Ausrottung gemäss Artikel 78 Absatz 4, an die Artenvielfalt gemäss Artikel 79, an die ökologische und naturnahe Landwirtschaft gemäss Artikel 104 Absatz 3. Schlussendlich gilt die Wirtschaftsfreiheit auch beim Moratorium.

Der Minderheitsantrag vermag im Weiteren mit seiner feinen, differenzierten Art auch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu genügen. Ich wäre nicht einmal erstaunt, wenn der Departementsvorsteher heute mindestens denken würde, dass er durchaus mit diesem Antrag leben könnte.

Nun zum Materiellen: Kollege Bieri hat prägnant gesagt, was die Minderheit nicht will, ich wiederhole diese vier wesentlichen Punkte nicht mehr. Natürlich gibt es Gründe für und gegen ein Moratorium. Auch kann ich heute hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anführen, die für oder gegen ein Moratorium sind. Wir finden von beiden Seiten bedenkenswerte Aussagen. Diese Zeugen bringen uns aber heute nicht weiter.

Schlussendlich wird es darum gehen, wie wir die einzelnen Bereiche werten, welche Rechtsgüterabwägung wir in diesem Rate vornehmen. Schlussendlich wird es eigentlich darum gehen, diese Bereiche zu gewichten. In der Diskussion um die Gentechnologie kann keine Seite die volle Wahrheit für sich allein beanspruchen. Sonst heisst es üblicherweise, wer dies könne, werfe den ersten Stein; hier müsste man sagen: der esse den ersten Gen-Mais.

In der Frage des Moratoriums darf somit auch nicht schwarzweiss gemalt werden. Es ist nicht Fluch für die einen, Segen für die andern, wie Kollege Bürgi dies bereits beim Eintreten zutreffend gesagt hat. Bei der Beurteilung der Frage "Für oder gegen ein Moratorium?" stehen immer zwei Fragen im Zentrum:

1. Welches Ziel wollen wir mit diesem Moratorium erreichen?

2. Ist das Moratorium ein Instrument, um mit Unsicherheiten umzugehen?

Wenn ich ein partielles Moratorium unterstütze, dann will ich damit nicht sagen, dass wir ein schlechtes Gesetz hätten. Nein, ich sage einfach, dass wir heute meines Erachtens zu wenig über die Risiken bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen wissen. Strenge Bewilligungsvoraussetzungen und eine entsprechende Handhabung sind für mich nicht einfach als Alternative zu einem Moratorium zu sehen. Diese Voraussetzungen betrachten wir ja auch als wichtig, wenn einmal die Zeitdauer für ein Moratorium abgelaufen ist. Dies ist somit auch kein sachlicher Widerspruch zu einem strengen Gesetz, sondern dies ist durchaus auch konsequent. Ich anerkenne, dass uns auch eine strenge Bewilligungspraxis im Wissen weiterbringen kann. Betroffene müssen einmal diese Gesuche schreiben, und diese müssen von den Zuständigen in der Verwaltung vertieft geprüft werden. Dies gibt Rückschlüsse auf die Universitäten und gibt uns schlussendlich mehr Wissen.

Ein partielles Moratorium bietet aber die Chance, ohne ökonomischen und politischen Druck zentrale Probleme im Zusammenhang mit der Freisetzung zu erforschen und zu diskutieren. Dies können die Risiken, die Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Problematik genetischer Auskreuzungen über den Pollenflug sein, um nur drei Beispiele zu erwähnen. Ich meine, dies sind durchaus legitime Anliegen, die ein Moratorium rechtfertigen. Gerade im Gentech-Bereich ist auch das Vorsorgeprinzip von zentraler Bedeutung. Wenn wir die Komplexität der ökologischen Risiken bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und den Umgang mit dem "gewussten Nichtwissen", wie es die Ethikkommission ausdrückt, betrachten, entspricht ein Moratorium dem Vorsorgeprinzip.

Damit habe ich noch überhaupt nicht von der Landwirtschaft gesprochen. Der Bereich der Landwirtschaft wurde von Kollege Bieri bestens, kompetent und umfassend abgedeckt. Ich sage nur eines: Sie und dieses Parlament haben die Landwirtschaft auf den Kurs der so genannten Nachhaltigkeit geschickt. Diese umfasst Qualität, Schonung der Umwelt, Wahrung der Bodenfruchtbarkeit und Erhalt der biologischen Vielfalt. Das Anliegen der Bauern wird durch die Konsumentinnen und Konsumenten unterstützt.

Der Forschungsbereich wurde bereits beim Eintreten und auch heute wieder heftig diskutiert. Es ist zu unterstreichen, dass die zugelassenen Freisetzungsversuche, wie es in Artikel 9 in der Überschrift heisst, zu Forschungszwecken das Moratorium flexibilisieren.

Anlässlich des Eintretens wurde eine sehr harte Behauptung in den Raum gestellt, nämlich, für die Forschung wäre das Moratorium tödlich. Das stimmt nicht. In der WBK lag von Kollege Plattner ein weiser Antrag zu einem Moratorium vor. Dieser lautete: "Bis zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung dürfen nicht für direkte Verwendungen in der Umwelt in Verkehr gebracht werden: gentechnisch veränderte Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen, bei denen die Gefahr einer Auskreuzung mit gentechnisch nicht veränderten Organismen besteht." Es war dann noch eine Ausnahme für Forschungszwecke postuliert. Das ist eine klare Formulierung eines Moratoriums.

Auch ich habe mir im Zusammenhang mit dem Moratorium eine klare Meinung gebildet, habe um eine Stellungnahme gerungen, und in diesem Zusammenhang war noch eine Aussage von Kollege Plattner für mich entscheidend: "Die ganze Basler Industrie, auch die besonders interessierte Syngenta, kann meinen Antrag akzeptieren; ausgenommen vom Moratorium sind Freisetzungsversuche, die Forschungszwecken dienen." Auch solche Aussagen sind einzubeziehen.

Ich anerkenne auch, dass im Verlaufe der ganzen parlamentarischen Diskussionen jeder von uns seine Position ständig kritisch reflektiert hat und dass einige jetzt vielleicht zu einer anderen Meinung gekommen sind. Aber solche Aussagen haben meine Meinung in Bezug auf den Forschungsplatz Schweiz wesentlich mitgeprägt.

Ich möchte mit diesem Hinweis eigentlich nur sagen, dass ein Moratorium weder forschungs- noch wirtschaftsfeindlich ist. Ja, unser partielles Moratorium ist für den Forschungsplatz Schweiz kalkulierbarer als eine jahrelange Diskussion im Zusammenhang mit einer allfälligen Moratoriums-Initiative.

Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, dem Minderheitsantrag bzw. dem Antrag Bieri zuzustimmen. Ein partielles Moratorium bietet die Chance, zentrale Probleme im Zusammenhang mit der Gentechnologie zu erforschen. Auch die Bauern wollen vorläufig auf die kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verzichten. Dieses Anliegen wird ebenso von den Konsumentinnen und Konsumenten unterstützt. Ein partielles Moratorium ist somit auch akzeptiert. Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken sind vom partiellen Moratorium nicht betroffen. Das von uns vorgeschlagene Moratorium ist überdies auch verfassungskonform und verhältnismässig.[PAGE 344]