Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-06-14
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Ich habe in der Kommission opponiert, wie Frau Forster es ausgeführt hat, und zwar aus zwei Hauptgründen: erstens wegen dem Vorgehen - die ganze Geschichte ist schon etwas eigenartig gelaufen, Frau Forster hat einiges dazu gesagt, ich möchte nicht alles wiederholen - und dann auch noch wegen dem Inhalt.
Bekanntlich, Sie wissen es, geht es hier um die Initiativen "Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung" der Kantone Aargau (00.308) und Solothurn (00.311). Die Kommission hat daraus eine Motion gemacht und vier Punkte aufgegriffen: erstens die Polizeibewilligung, zweitens die Forschung, drittens die Rahmenbedingungen im freien Markt, viertens die Nichtdiskriminierung bei zusätzlichen Abgaben. Auf Antrag von Herrn Kollega Epiney hat sie dann in der Motion noch eine Ziffer 5 hinzugefügt, nach der jede Energiequelle ihre Kosten und Schäden decken muss. Dann haben wir in der Session in Lugano die beiden Standesinitiativen behandelt. Der Antrag lautete, ihnen keine Folge zu geben und dafür eine Motion zu machen.
Im Glauben an diese Motion haben wir den beiden Standesinitiativen dann keine Folge gegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Gesamtbundesrat noch keinen Antrag zur Motion gestellt. Herr Bundespräsident Leuenberger hatte uns aber ein Versprechen abgegeben: Er wüsste nicht, was der Bundesrat gegen diese Motion haben könnte. Deshalb, Herr Bundespräsident, haben wir natürlich schon ein bisschen gestaunt, als wir im Vorfeld dieser Session den Antrag bekommen haben, Ziffer 1 abzulehnen und die Ziffern 2 bis 5 in ein Postulat umzuwandeln. Immerhin wurden die zwei Standesinitiativen in den Parlamenten der Kantone Aargau und Solothurn mit grossen Mehrheiten - rekrutiert vor allem aus den Reihen von FDP, CVP und SVP - eingereicht. Nach dem Versprechen haben wir dann zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Ganze jetzt, mindestens was das Formale und die Anträge anbelangt, doch in eine etwas andere Richtung laufen sollte. Das zum Vorgehen.
Es bietet uns natürlich einige Schwierigkeiten, das in unseren Kantonen, Aargau und Solothurn, zu vertreten. Ich möchte Herrn Bundespräsident Leuenberger auffordern, zu dieser Geschichte noch Stellung zu nehmen; wie ich ihn kenne, wird er das auch tun.
Dann zum Inhaltlichen: Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir diese fünf Ziffern, wie es die Kommission in Lugano im Hinblick auf die Standesinitiativen ursprünglich auch beantragte, als Motion überweisen.
Dies aus folgenden Gründen - ich nehme Bezug auf die Stellungnahme des Bundesrates und bleibe dabei, dass man diese fünf Ziffern als Motion überweisen sollte -:
1. Zur Polizeibewilligung: Der Rechtsanspruch einer Betriebsbewilligung für eine gemäss den gesetzlichen Voraussetzungen sichere Anlage ist unbedingt erforderlich, da sonst das unternehmerische Risiko nicht abgeschätzt werden kann. Das ist von der Logik der Gesetzgebung her gegeben. Dazu kommt, dass der Wille des Gesetzgebers in der Frage Polizeibewilligung bzw. Rechtsanspruch im Übrigen bereits für die Anwendung des bestehenden Atomgesetzes wichtig ist. Beznau II und Mühleberg haben als Spezialfälle zeitlich begrenzte Betriebsbewilligungen und werden bei jeder Erneuerung der Betriebsbewilligung in das unternehmerisch unzumutbare, ideologisch verminte Zwischengelände zwischen gesetzlich verankertem Rechtsanspruch und politischer Willkür geworfen. Auf diese beiden Atomkraftwerke nimmt die Stellungnahme des Bundesrates nicht Rücksicht. Mit dem Entwurf des Bundesrates zum Kernenergiegesetz ist das Anliegen der Standesinitiativen, das von der Motion weitergetragen werden soll, betreffend diese Ziffer 1 eben nicht erfüllt.
2. Zur Forschung: Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der politische Druck der letzten Jahre, die Forschungsbudgets des Bundes für die Kernenergie weiter zu reduzieren, in Zukunft nicht anhält. Es ist sogar so - das schimmert auch etwas in der Absicht und in der Stellungnahme des Bundesrates durch -, dass sich der Bund durch eine weitere Erhöhung des ohnehin schon sehr hohen Beitrages der Kernkraftwerkbetreiber zur Finanzierung der Forschung noch mehr entlasten will. Das unterstreicht die Richtigkeit von Ziffer 2.
Ich habe hier eine aktuelle Medienmitteilung der Eidgenössischen Energieforschungskommission (Core). Dort wird Folgendes ausgeführt: Gemäss dem genannten Konzept zur Energieforschung des Bundes 2000-2003 sollen nun die Bereiche rationelle Energienutzung, erneuerbare Energien und energiewirtschaftliche Grundlagen durch zusätzliche Mittel zulasten der Kernenergieforschung gestärkt werden. Diese Aussage entnehme ich aktuell diesem Bericht.
3. Zu den Rahmenbedingungen im freien Elektrizitätsmarkt: Die Wirren um das EMG und die dazugehörigen Verordnungen unterstreichen, dass die Rahmenbedingungen im freien Markt bis auf Weiteres ein Tummelfeld ideologisch-politischer Machtkämpfe bleiben. Wenn man die Auseinandersetzung um diese Verordnungen anschaut, kann man das kaum abstreiten. Die Diskriminierung der Kernenergie ist weder rechtlich noch politisch ad acta gelegt, Ziffer 3 bleibt also aktuell und richtig. Wir sollten vor allem an dieser Ziffer unbedingt festhalten.
4. Zur Nichtdiskriminierung bei zusätzlichen Abgaben: Bereits das Prinzip, erneuerbare Energien zu bevorteilen, steht verfassungsmässig auf wackligen Füssen. In der Bundesverfassung ist die Forderung einer nachhaltigen Entwicklung verankert. Die international hervorragenden Studien des Paul-Scherrer-Institutes und der ETH über eine gesamtheitliche Betrachtung von Energiesystemen zeigen klar auf, dass erneuerbare Energien nicht unbedingt auch nachhaltig sind. Hingegen leistet die Kernenergie gemäss diesen Studien einen willkommenen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Energiemixes. Von der Verfassung her müsste die Kernenergie eigentlich bevorzugt behandelt werden.
Ziffer 4 ist und bleibt ein richtiger Kompromiss für die politische Realität und - so meine ich - auch für die Nachhaltigkeit bei der CO2-Diskussion. Wenn man dort glaubwürdig sein und bleiben will, muss man sagen, dass wir kaum 40 Prozent unseres Stromverbrauches, den wir aus den Kernkraftwerken beziehen, einfach ersetzen können, ohne mit zusätzlichen CO2-Emissionen rechnen zu müssen.
5. Ziffer 5 der Motion - das ist der zusätzliche Antrag, den Kollege Epiney in der Kommission eingebracht hat - erscheint auf den ersten Blick problematisch, da sie für die fossilen Energien - die für ihre Umweltkosten, namentlich CO2-Emissionen, nicht aufkommen - Probleme in ganz neuen Dimensionen aufwirft. Ziffer 5 ist aber die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzipes, und daher ist der Antrag - wie ihn Herr Epiney gestellt hat - grundsätzlich richtig. Ob er praktisch-politisch umsetzbar ist, ist kurzfristig mehr als fraglich.
Für einen Schweizer Alleingang mutet die Forderung etwas idealistisch an. Für die Kernenergie aber, einschliesslich der richtig bezeichneten Haftpflichtversicherung für grosse Unfälle, ist Ziffer 5 kein Problem, da ihre Umweltkosten - vollständige Entsorgung der radioaktiven Abfälle - bereits heute durch den Strompreis gedeckt sind.[PAGE 360]
Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, die Motion als solche zu überweisen. Es kommt ja im Hinblick auf die unmittelbare Zukunft noch einiges dazu. Ich möchte dem Ständerat auch klar sagen, dass diese Vorstösse aus den Standortkantonen der Kernkraftwerke auch eine Signalwirkung für das Kernenergiegesetz haben. Deshalb müssen wir mit diesen Vorstössen etwas sorgfältig umgehen, damit wir nicht heute Entscheide fällen, die dann eben für das Kernenergiegesetz ein Präjudiz darstellen.
Ich möchte Herrn Bundespräsident Leuenberger beliebt machen, zu seiner ursprünglichen Aussage von Lugano zu stehen und diese Motion integral zu entgegenzunehmen.