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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-06-14

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-14

Wortprotokoll

Wie jeder parlamentarische Vorstoss hat auch dieser eine inhaltliche und eine formale Seite. Inhaltlich teilt der Bundesrat gemäss seiner Antwort vollumfänglich die Anliegen des Vorstosses; das liegt schriftlich vor. Der Herr Bundespräsident wurde von unserer Kommissionspräsidentin gebeten, dies im Rat nochmals zu bestätigen.

Wir haben den Standesinitiativen 00.308 und 00.311 deswegen keine Folge gegeben, weil wir davon ausgingen, dass der Bundesrat mit uns über den Inhalt unseres Vorstosses einig ist. Formal besteht nun aber ein Unterschied zwischen einer Standesinitiative und unserer Motion; das ist uns - ich gebe das gerne zu - in der Kommission vielleicht etwas zu spät bewusst geworden.

Die Standesinitiativen haben sich an die Bundesversammlung gerichtet, aber die Motion der Kommission richtet sich an den Bundesrat. Der Bundesrat hält nun natürlich zu Recht fest, dass er mit seiner Vorlage zum Kernenergiegesetz das Anliegen von Ziffer 1 der Motion tatsächlich bereits aufgenommen hat und dass die anderen Ziffern unter dieser Betrachtungsweise in der Form der Motion nicht zulässig sind. Aus diesem Grunde hat sich die Kommission in einer zweiten Überlegung mehrheitlich darin gefunden, dass der Antrag des Bundesrates formal richtig ist.

Was passiert jetzt, wenn wir auf der Motion beharren, wie das die Kollegen Büttiker und Pfisterer beantragen? Wenn wir diesen Vorstoss als Motion überweisen, dann kommt er vor den Nationalrat, und wir riskieren, dass er dort aus rechtlichen und formalen Gründen abgelehnt wird. Sollte das geschehen, dann produzieren wir einen Bumerang für die Anliegen der Standesinitiativen Solothurn und Aargau - Anliegen, die wir mit unserem Vorstoss aufgenommen haben, zu denen sich der Bundesrat jetzt schriftlich bekennt und, so nehme ich an, in der Folge auch noch mündlich bekennen wird. Aus diesen Überlegungen haben wir uns im zweiten Umgang für den Antrag des Bundesrates entschieden.

Die Kommission bittet Sie, den Vorstoss in Ziffer 1 als erfüllt abzulehnen und die anderen Ziffern in der Form des Postulates zu überweisen.