Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13
Wortprotokoll
Die Ablehnung dieser Motion erfolgt aus formellen Gründen, weil die Motion mit dem Kollektivanlagengesetz erfüllt ist. Die Limited Partnerships, also die Kollektivgesellschaften, sind aufgenommen; damit ist die Motion erfüllt. Sie muss aber aus formellen Gründen abgelehnt werden.