preparatory:AB 137619
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen diese Fassung ebenfalls nach langen Vorbereitungen und intensiven Diskussionen in der Kommission, die zuletzt am "Brückentag" nach Auffahrt unter einigem Zeitdruck stattfanden. Bei der jetzt beantragten Formulierung möchte ich deshalb heute zuhanden der nationalrätlichen WAK ausdrücklich erwähnen, dass der Schluss des letzten Satzes in Artikel 37a - "es wird aber in jedem Falle eine Steuer zu einem Satz von 2 Prozent erhoben" - bezüglich der Auswirkungen auf die Kleinstunternehmen leider aus Zeitgründen noch nicht absolut geklärt werden konnte. Deshalb möchte ich, dass der Zweitrat das mit Ihnen, Herr Bundesrat Merz, und mit der Steuerverwaltung noch einmal anschaut.
Positiv bei der vorliegenden Formulierung ist aus Sicht unserer WAK und im Einverständnis mit Herrn Bundesrat Merz, dass die Liquidationsgewinne neu getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden. Für die meisten unserer KMU stellt diese Regelung eine Entlastung dar, nämlich:
1. Die Planung wird für die Unternehmen einfacher. [PAGE 448]
2. Die Besteuerung wird plan- und kalkulierbar.
3. Die Regelung der getrennten Besteuerung stellt eine formelle Vereinfachung dar.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, Artikel 37a Absatz 1 DBG und den ersten Satz von Artikel 11 Absatz 4 des Steuerharmonisierungsgesetzes gutzuheissen.