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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-06-13

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Wir haben für dieses Geschäft viel Zeit und beträchtliche Ressourcen aufgewendet. Ich nehme es vorweg: Das Resultat ist leider - aus meiner Sicht - alles andere als befriedigend. Ich möchte das gerne etwas ausführen.

Die Ziele, die man sich mit dieser Unternehmenssteuerreform II gesetzt hat, trage ich vollumfänglich mit, aber sie werden mit dieser teuren Reform, wie sie hier vorliegt, nicht erreicht.

Das erste Ziel war die rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Ich halte es für wichtig, dass Unternehmer ihre Geschäftsentscheide nicht aufgrund von Steueroptimierungsmöglichkeiten fällen, sondern unternehmerisch entscheiden, so, wie es für das Unternehmen mittel- und langfristig am besten ist. Der Bundesrat hat hierzu eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeitet hat. Leider blieben die Vorschläge der Wissenschaft bei unseren Entscheidungen aber weitgehend unberücksichtigt. Obwohl klar geworden ist, dass nach heutiger Ordnung in aller Regel der Aktionär steuerlich besser fährt als der Personenunternehmer, will die Kommissionsmehrheit nun in erster Linie die Aktionäre entlasten. Kapitalgesellschaften sind gegenüber Personenunternehmen aber nur dann benachteiligt, wenn sie mehr als zwei Drittel ihres Gewinns ausschütten. Aber auch dieser Sachverhalt blieb unberücksichtigt. Die Kommissionsmehrheit hat die Entlastung für alle ausgeschütteten Dividenden beschlossen, sofern eine Beteiligung von 10 Prozent vorliegt. Das ist aber nicht das, was ich mir unter einer zielgerichteten steuerlichen Entlastung, wie ich sie durchaus unterstützt hätte, vorstelle.

Das zweite Ziel der Unternehmenssteuerreform II ist, das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung anzupacken; der Kommissionssprecher hat es soeben ausgeführt. Wenn wir das tun, dann sollten wir aber eine kohärente und konsequente Lösung suchen. Das bedeutet einerseits, dass zuerst abgeklärt wird, ob diese Doppelbelastung überhaupt existiert, bevor eine Entlastung vorgenommen wird. Einen solchen Vorbelastungstest hat die Kommissionsmehrheit aber abgelehnt. Damit hat diese Vorlage für mich nun ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem.

Der andere Punkt ist, dass die Expertenkommission zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung empfohlen hat, für Dividenden eine Teilbesteuerung einzuführen. Diesen Schritt haben wir jetzt gemacht. Allerdings haben die Experten auch empfohlen - und das gehört eben zusammen -, dass in diesem Fall konsequenterweise auch eine Beteiligungsgewinnsteuer einzuführen ist. Leider ist die Kommissionsmehrheit auch dieser Empfehlung der Wissenschaft nicht gefolgt. Ich bedaure, dass die Beteiligungsgewinnsteuer dermassen tabuisiert ist, dass man dazu nicht einmal ein Hearing durchführen kann. Da hatte der Vorgänger von Bundesrat Merz, Bundesrat Villiger, ein unverkrampfteres Verhältnis zu solchen Fragen. 2001 versprach er, der Bundesrat werde eine Beteiligungsgewinnsteuer anschauen, und er bedauerte, wie ich das auch tue, "dass das auf bürgerlicher Seite eine Art Reizwort ist, auf das man, bevor man sich überhaupt einmal angeschaut hat, worum es geht, schon negativ reagiert".

Ich möchte Sie, Herr Bundesrat Merz, nicht länger mit Zitaten von Ihrem Vorgänger belästigen. Aber einen Satz von Ihrem Vorgänger möchte ich noch anfügen: "Ich bin der Meinung, dass eine vernünftige Beteiligungsgewinnsteuer auch ökonomisch, auch für KMU, durchaus etwas Gutes sein kann." (AB 2001 N 145) Das Gesamtsystem wäre ".... nachher eben logischer und ökonomisch und betriebswirtschaftlich vernünftiger".

Diese beiden Kritikpunkte nehme ich in meinem Rückweisungsantrag auf. Wir hätten mit meinem Rückweisungsantrag die Möglichkeit, zwei zentrale Punkte nochmals anzuschauen. Wir hätten damit die Möglichkeit, einerseits eine gezielte steuerliche Entlastung für unsere KMU zu finden - bei dieser Vorlage sind die Selbstständigerwerbenden nämlich auf der Strecke geblieben - und andererseits eine auch finanzpolitisch ausgewogene Lösung. Denn bei den über 700 Millionen Franken, welche der Bund und vor allem die Kantone durch diese Steuervorlage verlieren, ist überhaupt nicht klar, an wen dieses Geld tatsächlich geht, an welche Art von Unternehmen, wie viele Unternehmen davon profitieren und in welchem Umfang. Alle diese Informationen fehlen, und das erinnert mich doch ein bisschen an die verunglückte Vorlage zu den Mitarbeiterbeteiligungen.

Auch vom Wachstumseffekt dieser Vorlage spricht man mittlerweile ja nur noch sehr zurückhaltend. Der Kommissionssprecher hat einmal einen Zeitraum von zehn Jahren in Betracht gezogen. Da ich die Chance, dass mein Rückweisungsantrag eine Mehrheit findet, durchaus realistisch einschätze, erlaube ich mir im Rahmen der Eintretensdebatte gleich noch ein paar Ausführungen zu den konkreten Auswirkungen dieser Vorlage.

Einer der heikelsten Punkte dieser Vorlage betrifft die Einnahmenausfälle, die bei den Sozialversicherungen entstehen könnten. Konkret geht es darum, dass mit einer grosszügigen Teilbesteuerung ein Anreiz dafür besteht, sich anstelle von Lohn Dividenden auszahlen zu lassen. Der Bundesrat hat dazu in der Botschaft geschrieben, Modellrechnungen hätten gezeigt, dass eine gesamtschweizerische Entlastung der Dividenden im Umfang von 30 Prozent die Finanzierung der AHV gefährden würde. Das entspräche einem Teilbesteuerungssatz von 70 Prozent. Da der Bundesrat davon ausgeht, dass man mit grosszügigeren Entlastungsmassnahmen in einzelnen Kantonen rechnen muss - der Kanton Schwyz besteuert ja z. B. schon heute nur noch zu 25 Prozent -, sieht er die Grenze der verantwortbaren Entlastung bei 80 Prozent.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun aber eine Teilbesteuerung von 50 respektive 60 Prozent. Diese Teilbesteuerung soll zwar nur für eine Beteiligung ab 10 Prozent gelten, doch die Befürchtungen des Bundesrates sind damit nicht vom Tisch. Im Gegenteil: In der Botschaft zur 11. AHV-Revision wiederholt der Bundesrat: "Die Teilbesteuerung wird dazu führen, dass vermehrt nicht beitragspflichtige Dividenden statt beitragspflichtige Löhne ausgerichtet werden. Für die Sozialversicherungen wird dies mit entsprechenden .... nicht einschätzbaren Einnahmenausfällen verbunden sein." Die negativen Auswirkungen auf die Sozialversicherungen sind denn auch ein beträchtlicher Schwachpunkt dieser Vorlage. Diese Tatsache bleibt bestehen, obwohl man versucht hat, sie mit zusätzlichen Unterlagen zu überspielen.

Ich bitte Sie also namens der Minderheit, die Vorlage zurückzuweisen. Wir sind bereit, die KMU, die Familienunternehmen, in der Schweiz steuerlich zu entlasten. Aber wir möchten es gezielt tun, dort, wo Ungerechtigkeiten vorhanden sind, und so, dass eine positive Wirkung auf die Gesamtwirtschaft zu erwarten ist, ohne andere wichtige Bereiche wie eben die Finanzierung der Sozialversicherungen - der AHV, der IV und anderer Versicherungen - zu beeinträchtigen.