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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2006-06-13

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Eigentlich kann ich mich jetzt kurz fassen, es wurde schon so viel gesagt. Aber ich möchte doch einige Bemerkungen machen. Denn: "Was lange währt, wird endlich gut", so könnte man ja als Überschrift über die Unternehmenssteuerreform II setzen. "Lange" gilt selbstverständlich nicht für die Beratungen in unserer Kommission; da sind wir zügig vorangegangen, sondern "lange" in Bezug auf das Anliegen der Wirtschaft, vor allem aber der Klein- und Mittelbetriebe in unserem Land. Das Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen ist ein Wachstumspaket für die kleinen und mittleren Betriebe. Das Modell soll die notwendigen wirtschaftlichen Impulse bringen, und das brauchen wir dringend. Denn es ist unbestritten, dass durch die Ausschüttung der zukünftigen und der bisher aus steuerlichen Gründen einbehaltenen Gewinne der KMU Arbeitsplätze geschaffen, das Bruttoinlandprodukt und auch der private Konsum erhöht werden - für die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit unserer einheimischen Unternehmen, die das ja schon lange fordern, also eine unentbehrliche Massnahme.

Das negative Resultat der seinerzeitigen Abstimmung zum Steuerpaket hat bewiesen, dass ein erfolgversprechendes Konzept nur zusammen mit den Kantonen realisiert werden kann. Das haben wir dieses Mal besser gemacht. Der Kontakt zu den Kantonen hat regelmässig stattgefunden, und das Resultat ist heute eine vernünftige und ausgewogene Vorlage. Die Steuerausfälle sind für Bund und Kantone zu verkraften, besonders wenn man in Betracht zieht, dass die Ausfälle dank der Wachstumsimpulse aufgefangen werden können. [PAGE 430]

Leider konnte ich an der letzten Sitzung wegen Auslandabwesenheit nicht teilnehmen, und ich war etwas enttäuscht oder verunsichert, dass gewisse Punkte an der Maisitzung entgegen den ursprünglichen Mehrheitsanträgen verschlechtert wurden. Das betrifft erstens z. B. den Schwerpunkt der steuerlichen Doppelbelastung: Der Entscheid, Dividenden im Geschäftsvermögen zu 50 Prozent zu besteuern, ist richtig, der gleiche Satz sollte jedoch auch für Dividenden im Privatvermögen angewendet werden. Praktisch alle Kantone, in denen eine Teilbesteuerung bereits existiert respektive ernsthaft diskutiert wird, kennen eine Teilbesteuerung von 50 Prozent, einige gehen sogar bis 20 Prozent herunter. Der Teilbesteuerungssatz von 50 Prozent dürfte dank des günstigeren Effekts auf Wachstum, Arbeitsplätze und Löhne für den Bund und die Sozialversicherungen längerfristig sogar Mehreinnahmen nach sich ziehen. Ich bin etwas verunsichert ob dieses Brutto- und Nettoprinzips, und ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das schlussendlich nicht die ganze Sache etwas verkompliziert.

Der zweite Punkt betrifft den Quasi-Wertschriftenhandel. Ich habe einen Antrag zu diesem Punkt eingereicht, den ich begründen werde, wenn wir dazu kommen.

Ich bin selbstverständlich für Eintreten, lehne den Rückweisungsantrag der Minderheit ab und bin auch für Zustimmung zur Vorlage.