Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2006-06-13
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Kollege David hat die Vorlage so ausführlich und so gut vorgestellt, und das Anliegen der Ehepaarbesteuerung ist so überfällig, dass wir schon fast nicht mehr darüber sprechen sollten. Selbstverständlich bin ich denn auch für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage, wie sie die Kommission verabschiedet hat, denn mit den Sofortmassnahmen, die aufgrund der bereits seit langem vom Bundesgericht geforderten Steuergerechtigkeit zwischen Verheirateten und im Konkubinat lebenden Paaren vorgelegt werden, wird nun endlich, endlich auch auf Bundesebene ein kleiner Schritt zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe getan. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Heiraten tatsächlich eine Strafe sei oder ob nicht Paare, die während langer Zeit im Konkubinat und mit Kindern lebten, oftmals härter bestraft wurden als Ehepaare, wenn ich z. B. an das Erbrecht oder an den plötzlichen Tod eines Partners denke.
Die beiden Sofortmassnahmen, wie wir sie verabschiedet haben, beseitigen für rund zwei Drittel aller Paare die steuerliche Diskriminierung; beim restlichen Drittel wird die Ungerechtigkeit lediglich mässig gemildert, wobei davon insbesondere Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von über 150 000 Franken sowie solche mit einer gleichmässigen Einkommensaufteilung betroffen sind. Der heutige Schritt kann denn auch nur als Zwischenschritt angesehen werden, und ich hoffe, dass die Lösung mit diesem Zwischenschritt nicht ebenso lange bestehen bleibt, wie das Warten seit dem Bundesgerichtsentscheid dauerte.
Die steuerliche Belastung ist ja nicht die einzige Ungerechtigkeit, die verheiratete Frauen in Kauf nehmen müssen. Ich denke hier vor allem auch an die Doppelbelastung durch Beruf und Familie, die oftmals fast nicht unter einen Hut zu bringen ist. Was Steuern betrifft, so kann ein selbstständigerwerbender Ehemann den Lohn einer Sekretärin oder einer Raumpflegerin problemlos von den Steuern abziehen, ebenfalls den Lohn einer allfälligen Hausangestellten oder Kinderfrau, aber auch die entsprechenden Sozialabgaben muss das Paar zuerst als Einkommen versteuern, und dies, obwohl diese Familie einen Arbeitsplatz geschaffen hat. Auch hier haben wir den Fall einer Doppelbesteuerung.
Ich hoffe nun sehr, dass die umfassende Ehepaarbesteuerung unverzüglich an die Hand genommen wird und damit der Grundsatzentscheid "Individualbesteuerung oder Splitting" gefällt werden kann. Persönlich bin ich der Meinung, dass die Individualbesteuerung die gerechteste Lösung ist. Sie akzeptiert sowohl den Mann wie die Frau als eigenständige Persönlichkeit mit eigenem Einkommen in jeder Beziehung, und sie akzeptiert, dass auch in einer Ehe sowohl der Mann wie auch die Frau vor dem Gesetz gleichberechtigt sind, wie es unsere Verfassung so klar auf den Punkt bringt.
Der Bericht zur Individualbesteuerung aufgrund des Postulates Lauri 02.3549 hat sich ja ausführlich mit dieser Thematik befasst, und ich bin mir schon bewusst, dass es auch dort verschiedene Probleme gibt und dass noch einiges Wasser den Rhein hinunterfliessen muss, bis wir akzeptieren, dass auch verheiratete Frauen ihr eigenes Leben so gestalten können, wie es für sie stimmt.
Ich bin mir auch bewusst, dass ich nicht im Namen aller Frauen spreche. Aber jede Frau, meine ich, soll die Möglichkeit haben, die Lebensform zu wählen, die ihr und ihrem Partner entspricht, und dazu gehört eben auch das Steuerrecht.
Angesichts der Vielzahl der Ansprüche, die an die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung gestellt werden, sind die heute vorgeschlagenen Massnahmen, trotz steuersystematischer Mängel, ein Kompromiss, der als Übergangslösung zu unterstützen ist. Langfristig wäre von mir aus gesehen die Wählbarkeit zwischen Individualbesteuerung und Splitting die einzig richtige Lösung, denn sie allein trüge allen Anliegen Rechnung.