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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-06-14

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-06-14

Wortprotokoll

Das Anliegen der Motion entspricht ja dem von uns selbst immer wieder geschilderten Handlungsbedarf, was die Flugsicherung betrifft. Ich bin mit dem Motionär im Nationalrat und Ihrer Kommission der Auffassung, dass Skyguide für ihre im benachbarten Ausland erbrachten Dienstleistungen entschädigt werden soll.

Was die Ausgangslage für die Suche nach einer Lösung anbelangt, müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass Skyguide hier mit einigen Problemen konfrontiert ist. Zunächst ist der Schweizer Luftraum ein kleiner und komplexer Luftraum. Zwei wichtige Kreuzungspunkte von europäischen Luftstrassen befinden sich im schweizerischen Luftraum und werden von der Schweiz aus bewirtschaftet. Sodann macht die grenznahe Lage unserer Landesflughäfen zusätzlich die Bewirtschaftung von ausländischem Luftraum über dem benachbarten Ausland notwendig, um unsere eigenen Landesflughäfen optimal betreiben zu können. Dann kommt dazu, dass Skyguide zu den teureren Dienstleistungsanbietern in Europa gehört, und sie ist zusätzlich von Einnahmeausfällen in den delegierten Lufträumen sowie aufgrund von Kostenunterdeckungen im Bereich der Regionalflugplätze und der Freizeitaviatik betroffen. Über diese Quersubventionierung zugunsten der Luftsicherung von regionalen und kleinen Flugplätzen im Verhältnis zu den Landesflughäfen haben wir ja schon des öftern gesprochen. Das führt zu einer Verteuerung der Gebühren von Skyguide. Ebenso muss Skyguide die Kosten für die neuen An- und Abflugverfahren aufgrund der deutschen Durchführungsverordnung selber tragen.

Trotzdem ist es so, dass allfällige Kostenunterdeckungen nicht durch die Steuerzahler, sondern über Gebührenanpassungen vollumfänglich durch die Luftraumbenützer getragen werden.

Die strukturellen Probleme des Finanzierungssystems von Skyguide haben wir im Luftfahrtpolitischen Bericht geschildert. Wir haben dort auch ein Paket von Massnahmen definiert: Wir haben ein umfassendes Kostensenkungsprogramm eingeleitet, der Bundesrat hat die Erstattung von bestimmten Regulatorkosten und die Abgeltung von Investitionskosten der Skyguide für neue An- und Abflugverfahren beschlossen; eine entsprechende Zahlung erfolgte im letzten Herbst. Es wurden Verhandlungen mit Deutschland, Italien und Österreich über die Abgeltung von Dienstleistungen der Skyguide im delegierten Luftraum aufgenommen; wir hoffen auf erste Ergebnisse bis Ende dieses Jahres.

Die Gespräche mit Deutschland über die Flugsicherung gestalten sich sehr mühsam. Zwar bestreitet Deutschland nicht, dass Skyguide einen erheblichen Teil des süddeutschen Luftraumes bewirtschaftet und dadurch erhebliche Aufwendungen hat, währenddem der deutschen Flugsicherung die Gebühren zufallen, aber im Gegensatz zu den seinerzeitigen Staatsvertragsverhandlungen, als Deutschland einer Entschädigungsregelung grundsätzlich zugestimmt hatte, wird nun, das ist neu, geltend gemacht, diese Dienstleistungen seien - Herr Stadler hat darauf hingewiesen - schon durch einen anderen Betrag abgedeckt, welchen Eurocontrol der schweizerischen Flugsicherung zukommen lässt. Es geht dabei um das seit jeher entrichtete Entgelt, das Eurocontrol der schweizerische Flugsicherung für den Verkehr zwischen der Landesgrenze und der sogenannten FIR-Grenze zukommen lässt - FIR heisst "Flight Information Region", also Flug-Informations-Gebiet. Diese FIR-Grenzen [PAGE 463] definieren, wer die von Eurocontrol in Brüssel eingezogenen Gebühren erhält. Sie verlaufen in der Regel entlang der Landesgrenzen, aber im Gebiet der deutsch-schweizerischen Grenze weichen sie vom Grenzverlauf ab. Sie verlaufen nördlich der Staatsgrenze, also über deutsches Gebiet. Das hat historische Hintergründe: Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg definierten die Amerikaner diese FIR-Abgrenzung. Der Bereich zwischen Landesgrenze und FIR-Grenze zählt damit aus Sicht von Eurocontrol gebührentechnisch zum schweizerischen Flugsicherungsgebiet. Für die Führung des Verkehrs in diesem Bereich erhielt die schweizerische Flugsicherung im Jahr 2004 etwa 9 Millionen Euro, umgerechnet ungefähr 15 Millionen Schweizer Franken.

Bisher war das in den deutsch-schweizerischen Gesprächen nie ein Thema, nicht beim seinerzeitigen Staatsvertrag und bis vor kurzem auch nicht in den jetzigen Verhandlungen über eine neue Vereinbarung.

Nun stehen wir vor der neuen Situation, dass Deutschland diesen Betrag bei den Verhandlungen über die Entschädigung der Flugsicherung im süddeutschen Raum als Argument in die Waagschale wirft. Der nördlich der FIR-Grenze von Skyguide bediente deutsche Luftraum ist aber viel grösser als dieses FIR-Gebiet. Deshalb sind wir nach wie vor der Meinung, dass Skyguide für diese Dienstleistung zusätzlich entschädigt werden müsste.

Die Abgeltung ist momentan Gegenstand laufender Verhandlungen, wobei die deutsche Seite bis anhin, wie gesagt, kein Entgegenkommen signalisiert hat. Das hat vielleicht ein bisschen damit zu tun, dass die deutsche Flugsicherung nun im Gegensatz zu damals, als wir den Staatsvertrag abgeschlossen haben, teilprivatisiert wird. Da können gewisse technische Aspekte, also zum Beispiel die Haftungsfrage, erst gelöst werden, wenn das entsprechende deutsche Gesetz in Kraft ist.

Es hat aber auch damit zu tun, dass die teilprivatisierte deutsche Luftsicherung nun eine ganz andere Einstellung zum Ganzen hat und sagt: Wir übernehmen sehr gerne den schweizerischen Luftraum, wir machen das für sehr, sehr wenig Geld. Wenn Ihr von uns diese Differenz zwischen den 15 Millionen und den ungefähr 30 Millionen Franken - das sind also nochmals 15 Millionen - wollt, dann machen wir Euch das Ganze in der Schweiz für quasi nichts. Das ist der jetzige Standpunkt einer teilprivatisierten Gesellschaft, die halt ganz anders argumentiert. Die Zeiten sind anders geworden als damals, als wir den Staatsvertrag verhandelten. Damals hatten wir ein anderes Verhandlungsklima mit Deutschland.

Wir haben also unseres Erachtens durchaus das Notwendige vorgekehrt, damit die Forderung der Motion erfüllt werden kann. Wir stimmen ihr auch zu, sehen aber für zusätzliche Massnahmen jetzt keinen Bedarf.