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Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-06-18

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-18

Wortprotokoll

Sie haben eben den Präsidenten des Regionalrates von Radio und Fernsehen DRS gehört. Herr Fünfschilling nimmt dieses Amt seit Anfang Jahr ein. Mit Verlaub: Er ist eines von diversen Sprachrohren der SRG in den eidgenössischen Räten - nach dem Ausscheiden von Jean Cavadini heute wahrscheinlich das wichtigste Sprachrohr.

Nun, auch ich bin Mitglied des besagten Regionalrates, allerdings gewählt vom Bundesrat - ich bedanke mich dafür - und verpflichtet einzig und allein den Gebührenzahlern. Ich muss Ihnen sagen: Die Gebühren der SRG sind aus der Sicht derjenigen, die sie bezahlen müssen, zu hoch. Sie sind zu hoch, weil die SRG viel zu viele teure Produkte anbietet: sechs volle Fernsehprogramme - früher genügten drei vollkommen -, dazu sechzehn Radioprogramme, wenn ich richtig gezählt habe. Das alles hat natürlich seinen Preis.

Die Gebühren sind weit stärker gestiegen als die offizielle Teuerungsrate. Deshalb kann es niemanden verwundern, dass nicht mehr alle Radio- und Fernsehbenützer in unserem Land in der Lage sind, diese immer höher werdenden Gebühren aus ihren oft recht bescheidenen Haushaltbudgets zu bestreiten.

Die Empfehlung Studer zielt deshalb in die richtige Richtung. Ich bin froh, dass sie vom Bundesrat entgegengenommen wird. Wie er sie im Detail ausgestalten wird, werden wir [PAGE 373] wohl bei der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes sehen. Dann kann den Einwänden von Kollege Fünfschilling - ein Teil seiner Einwände und Bedenken ist sicher berechtigt - Rechnung getragen werden.

Es ist klar, dass die Umsetzung der Empfehlung für die SRG weniger Einnahmen aus Gebühren zur Folge haben wird. Das wird die SRG vermutlich dazu verleiten, schon viel früher nach einer neuen Gebührenerhöhung zu rufen. Da erwarte ich dann vom Bundesrat Standhaftigkeit. Die SRG kann nämlich problemlos sparen, wenn sie dazu gezwungen wird - angefangen bei der aufgeblähten Administration, nicht zuletzt bei der Generaldirektion an der Berner Giacomettistrasse draussen.

Eine Bitte habe ich aber noch an den Bundesrat. Herr Studer hat zu Recht darauf hingewiesen: Wenn Empfänger von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen um diese Gebührenbefreiung nachsuchen, sollte das für die Betroffenen wirklich möglichst unkompliziert vor sich gehen. Das ist heute leider noch nicht der Fall. Viele Anspruchsberechtigte wissen nämlich gar nicht, wie sie im Detail vorzugehen haben.