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Studer Heiner · Nationalrat · 2006-06-21

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Ich möchte meinem Vorredner gerade eine Antwort geben. Also: Als Vertreter einer Bundesratspartei, die zwei Mitglieder in diesem Gremium hat, traut er dem Bundesrat zu, dass er einfach willkürlich, ohne gute Grundlage, Entscheide trifft. Das ist eigentlich eine schlechte Voraussetzung. Als Vertreter einer Nicht-Bundesratspartei und -fraktion bin ich auch nicht immer - häufig gar nicht - glücklich über Entscheide des Bundesrates, aber ich traue ihm zu, dass er in solchen Bereichen Entscheide nur treffen würde, wenn er gute Fakten vor sich hätte.

Was wir hier mit dem Minderheitsantrag tun möchten, gibt es - das möchte ich hier einfach noch einmal klar sagen - für die ganze Schnapsbesteuerung schon im Alkoholgesetz. Dort ist nur der Bundesrat zuständig. Und was macht er? Gar nicht das, was Herr Kollege Zuppiger befürchtet, nämlich dass er den Steuersatz allzu rasch erhöht, trotz vieler guter Argumente und eingereichter Postulate. Die Interessenvertreter wirken so stark ein, dass der Bundesrat solche Kompetenzen leider eher zurückhaltend wahrnehmen würde, nicht so, wie Bruno Zuppiger befürchtet. Und wenn Bruno Zuppiger mit seinen Biertrinkfreunden engagiert antritt, wird er viel mehr Wirkung erzielen als wir, die wir bezüglich des Jugendschutzes antreten. Also: Wir sind jetzt trotz der relativ pessimistischen Ausgangslage der Meinung, dass wir dem Bundesrat diese Kompetenz geben sollten. Damit wird mindestens eine Möglichkeit geschaffen, dass der Bundesrat - ohne dass es ein grosses politisches Geplänkel geben muss - auch seine Verantwortung dem Volksganzen gegenüber wahrnehmen und solche Steuererhöhungen beschliessen kann. Hier haben Sie also keinen Widerspruch zur anderen Gesetzgebung im Alkoholbereich, sondern sie geht weniger weit als diejenige, die im Alkoholgesetz schon drin ist.