Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-06-21
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-21
Wortprotokoll
Wir haben in der Eintretensdebatte schon verschiedentlich über die Vermischung dieser fiskalpolitisch motivierten Vorlage, wie sie der Bundesrat vorsieht - also eine reine Steuervorlage -, mit der Prävention oder den Präventionsgrundlagen gesprochen. Ordnungspolitisch, denke ich, ist das widersinnig, was wir hier machen. Wir vermischen Jugend- und Gesundheitsschutz mit der Steuervorlage und machen eigentlich beide Arbeiten nicht sehr seriös: erstens, weil wir mit der Bierbesteuerung eine Diskriminierung der Biere haben, und zweitens, weil wir uns eigentlich nicht umfassend Gedanken machen, wie eine Prävention überhaupt aussehen soll. Es wäre ehrlicher, fundierter und gerechter, wenn man eine gesamtheitliche Diskussion über Jugend- und Gesundheitsschutz im Rahmen einer Präventionsgesetzgebung diskutieren würde. Ich denke, wenn wir eine Präventionswirkung erzielen wollen, dann müssen wir auch sämtliche Drogen, welche eben zu gesundheitlichen Schädigungen führen, ins Auge fassen, auch Drogen, die gemäss der linken Ratsseite sogar zur Liberalisierung freigegeben werden sollten.
Ich denke, wir müssten, wenn wir wirklich Jugendschutz betreiben wollen, auch nicht wie bei der Tabaksteuer einfach eine Erhöhung machen und damit eigentlich nicht in erster Linie einen Konsumrückgang bewirken, sondern einen Effekt, wie er in der Staatsrechnung 2005 beschrieben ist: Es gibt Umsatzeinbrüche in den Grenzregionen, weil man nicht mehr in der Schweiz kauft, weil es mehr Einfuhren über den Reisendenverkehr oder mehr Einkäufe per Internet, weniger Verkäufe an ausländische Touristen sowie einen Wechsel zum Drehtabak gibt. So ist es in der Staatsrechnung erwähnt, und wenn das die Präventionswirkung ist, glaube ich, sind wir da irgendwo daneben.
Ich glaube, wir sollten uns, wenn wir über die Prävention sprechen, auch einmal überlegen, wie eben die Frage des Umgangs der Jugendlichen mit Suchtmitteln angegangen werden soll, wo die erzieherischen Massnahmen sein sollen und wo eben auch die Verantwortung der Jugendlichen in Bezug auf sämtliche Suchtmittel beginnen soll. All diese Dinge können wir hier mit nur einem Satz zu den Bedürfnissen des Jugend- und Gesundheitsschutzes - und das in einer Steuervorlage - sicher nicht tun.
Ich bitte Sie also, der starken Minderheit - es war eine Minderheit von 11 Mitgliedern gegenüber einer Kommissionsmehrheit von 12 Mitgliedern - zuzustimmen und diese beiden Anliegen, die sicher berechtigt sind, nicht in einem Gesetz so oberflächlich miteinander zu vermischen.