Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-06-21
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-21
Wortprotokoll
Zu den Ausführungen von Frau Leutenegger Oberholzer und den Herren Schelbert und Recordon möchte ich nichts mehr sagen, ausser dass ich sie voll unterstütze.
Ich möchte aber noch etwas hinzufügen: Mit der Festschreibung der Mitwirkung des Verkäufers als Voraussetzung für den Steuertatbestand der indirekten Teilliquidation haben wir das Gesetz natürlich noch verwässert. Es wird noch weniger möglich sein, überhaupt von einer solchen indirekten Teilliquidation auszugehen. Jetzt wollen wir das auch noch rückwirkend auf all jene ausdehnen, die einen Rekurs eingelegt haben; also für all jene, die den Entscheid nicht schlucken konnten, wird das jetzt auch noch gelten, was wir in Artikel 20a beschlossen haben. Das macht die Sache noch schlimmer. Diese Übergangsbestimmung hat also noch schlimmere Folgen, als wenn wir dort wenigstens einigermassen fair legiferiert hätten.
Was wir auch heute Morgen wieder nicht gehört haben: Um wie viele Fälle geht es eigentlich? Ursprünglich wurde ja behauptet, es gehe um Zehntausende von Betrieben. Die haben aber bis jetzt noch nichts gemacht und die Nachfolge hinausgeschoben, und zwar nicht deshalb, weil die Rechtslage unsicher war, sondern weil sie nicht wussten, ob sie es nicht noch billiger haben könnten, wenn das Gesetz geändert wird - "billiger" im Sinne von weniger Steuern. Es wird wohl niemand diese Teilliquidation nicht vorgenommen haben, weil er hofft, mehr Steuern bezahlen zu müssen. Da gibt es offenbar eine grosse Anzahl Fälle, bei denen die Beteiligten darauf warten, dass sie jetzt ihr Problem lösen können. Wie viele Fälle aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, konnte uns nicht gesagt werden. Wie viele Fälle schon abgeschlossen sind - das sind also jene, die nicht als Querulanten aufgetreten sind, sondern den Entscheid akzeptiert haben -, wurde uns auch nicht gesagt.
Herr Wandfluh, es ist einfach ein bisschen absurd, wenn Sie das Gefühl haben, das, was jetzt vorliegt, sei ein Kompromiss zwischen unserem Vorschlag und dem des Nationalrates. Also da muss ich Ihnen sagen, dass Sie das Problem nicht erkannt haben. Es geht hier darum, dass man bei beiden alten Varianten, von Nationalrat und Ständerat, eine Rückwirkung macht. Ihr Vorschlag mit den beiden Punkten aus dem Nationalrat ist nicht das eine Extrem und unser Vorschlag das andere, sondern was National- und Ständerat beschlossen haben, ist zweimal dasselbe. Nur wird der Fehler in einem Fall nicht durch einen weiteren Fehler noch verschlechtert - das ist die Fassung des Ständerates, wo der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben wird, während der Nationalrat nur die teuflische Variante beschliesst. Und unsere Variante, jene der Minderheit, ist die, dass es weder einen Teufel noch einen Beelzebub braucht, sondern das, was generell gilt: Wenn man ein neues Gesetz macht, dann muss man nicht noch fünf Jahre zurück alles, was vorher entschieden wurde, umkrempeln.
In diesem Sinne möchte ich Sie jetzt wirklich dringend darum ersuchen, der Minderheit zuzustimmen. Das ist das einzige intelligente Gegenkonzept zur Fassung des Ständerates und auch zu dem, was wir letztes Mal im Nationalrat beschlossen haben.