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Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-06-21

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in diesem speziellen Fall die Rückwirkung unterstützt. Es war nur eine Differenz in Bezug auf die Frage der Rückwirkung bei rechtskräftig vorgenommenen Veranlagungen. Hier werden wir dem Ständerat folgen. Er hat bekanntlich diese Möglichkeit ausgeschlossen, hat aber der eingeschränkten Rückwirkung mit einer klaren Mehrheit von 29 zu 7 Stimmen zugestimmt. Die Fassung des Ständerates ist, das sieht man, wenn man es zurückverfolgt, eigentlich ziemlich identisch mit einer ursprünglichen Fassung von unserer Seite, die auch einmal hier auf dem Tisch lag. Auch von daher gesehen können wir uns jetzt mit gutem Gewissen dem Ständerat anschliessen. Ich möchte nicht noch einmal auf alle rechtspolitischen Aspekte eingehen, aber zusammengefasst möchte ich einfach noch einmal festhalten:

1. Bei dieser Rückwirkung, wie wir sie jetzt vor uns haben, haben wir die Kriterien der Bundesgerichtspraxis angewendet. Dem können auch Sie nicht widersprechen. Wer jetzt einfach hier lauthals von Verfassungswidrigkeit spricht, die festgestellt würde, wenn wir eine Verfassungsgerichtsbarkeit hätten, der lehnt sich weit zum Fenster hinaus.

2. Wenn Sie vorhin, Herr Schelbert, aus dem Kurzgutachten der Steuerverwaltung und des BJ zitiert haben, dann hätten Sie fairerweise auch sagen müssen, dass von der Verwaltung fünf Kriterien beleuchtet worden sind. Nur bei einem Kriterium, der Rechtsgleichheit - da ist den Verfassern sogar zuzustimmen -, haben sie uns ermahnt, dass dort ein Defizit besteht. Aber bei den anderen Kriterien besteht, das sieht man, wenn man die Texte genau gelesen hat, eine relativ grosse Bereitschaft, unsere Argumente auch zu akzeptieren. Ich glaube, es ist wichtig, dass der Rat dies auch weiss und nicht nur den einen Punkt, der relativ negativ ist, dargestellt bekommt.

Ein letzter Punkt: Es ist hier von Lobbys gesprochen worden. Wer sind denn diese Lobbys? Es geht doch darum, dass die grosse Zahl von anstehenden Unternehmensübergaben jetzt abgewickelt werden kann. Die Lobbys sind mittelständische Unternehmen, sind Jungunternehmen, das betrifft Abertausende von Arbeitsplätzen. Es sind nicht die kapitalkräftigen Unternehmen, die Übernahmen bezahlen können. Ist es denn nicht volkswirtschaftlich klug, hier diesen mittelständischen arbeitsplatzorientierten Interessen entgegenzukommen?

In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, bei der Mehrheit der Kommission zu bleiben und dem Ständerat zuzustimmen, damit wir endlich ab 2007 dieses überfällige Gesetz in Kraft setzen können, damit die Firmenübernahmen im Interesse des Arbeitsplatzstandortes über die Bühne gehen können.

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