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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-06-19

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-19

Wortprotokoll

Worum geht es hier eigentlich? Wir haben sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat eine Vorlage als dringlich behandelbar erklärt, weil wir als gesetzgebende Kraft in diesem Land mit der Auslegung eines Bundesgerichtsentscheides und mit den nachfolgenden Auswirkungen nicht einverstanden waren. Wir haben festgestellt, dass hier insbesondere bei der Nachfolgeregelung der KMU ein gravierendes Problem besteht. Wir haben festgestellt, dass mit dieser neuen rigorosen steuerlichen Behandlung Rechtsunsicherheit verbreitet wird und dass ein eigentlicher Verzicht von Unternehmensverkäufen unter Einsatz von Fremdkapital vorgefallen ist. Das ist doch die Tatsache. Und hierauf haben wir auch eine entsprechende Antwort zu geben.

Wie auch im Ständerat ausgeführt worden ist, sogar von Kollege David, sollten wir dieses Problem genauer prüfen und anschauen, wir sollten die Lösung vielleicht so gestalten, wie sie jetzt eben in der zweiten Fassung der Version WAK vorliegt.

Ich bin mir bewusst und bin sehr klar der Ansicht, dass es um ein heikles Problem geht. Es geht auch rechtspolitisch um ein heikles Problem. Das wurde ebenfalls von beiden Seiten ausgeführt. Aber es geht auch um die Frage: Was hat der Gesetzgeber in diesem Land zu sagen? Wenn der Gesetzgeber aus einer allgemeinen politischen Überzeugung heraus etwas tut, das eine Rechtslage wieder klarstellt und vor den Entscheid des Bundesgerichtes zurückgeht, dann ist das eben ein politischer Beschluss. Wenn es aber darum ginge, dass wir mit diesem Übergangsartikel einer Spekulation Vorschub leisten würden, dann wären das, glaube ich, wirklich fragwürdige Züge in einer solchen Übergangsregelung. Wir wollen uns jedoch auf die Bundesgesetzgebung beschränken, also auf das DBG; hier soll eine befristete Rückwirkung eingefügt werden. Damit schaffen wir den [PAGE 992] Status quo ante, und ich denke, das ist politisch vertretbar und für die Steuerverwaltung auch ohne weiteres umsetzbar.

Es gibt nämlich Rechtsungleichheiten - auch wenn wir uns jetzt für diese Zwischenphase von zwei, drei oder fünf Jahren entscheiden, in der neue Verfahren oder Veranlagungen eröffnet worden sind, die noch nicht rechtskräftig sind - gegenüber denen, die jetzt gewartet haben. Ich denke, die dürfen wir nicht bestrafen, sondern müssen hier einen politischen Entscheid im Sinne eben der Arbeitsplatzerhaltung, der Weiterführung des Unternehmertums fällen. Der Ständerat hat für den Fall, dass wir hier eine vertretbare Lösung präsentieren, ebenfalls Zustimmung signalisiert.

Ich denke, dem sollten wir nachkommen, indem wir der Mehrheit der WAK folgen, welche dieser Fassung, der neuen Fassung - bei einem Stimmenverhältnis von 14 zu 8 -, zugestimmt hat.

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