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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-19

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-19

Wortprotokoll

Ich reflektiere auf den Fall der sogenannten Heiratsstrafe. In der Tat könnte man sagen, wir müssten seit 23 Jahren allen Paaren, die sich verheiratet haben und nachher Zweiverdiener sind, eigentlich die zu viel bezahlten Steuern nach dem Urteil Hegetschweiler des Bundesgerichtes zurückzahlen. Das ist es ja wahrscheinlich, was Sie von mir hören wollten.

Aber hier geht es ja um etwas anderes. Hier geht es darum, dass das Bundesgericht eine Entscheidung getroffen hat, die von Anfang an auch in der Rechtslehre keine Anerkennung gefunden hat, denn das Bundesgericht hat bei der indirekten Teilliquidation das Kriterium des Einbezuges künftiger Gewinne festgelegt, und das war in der Tat ein Kriterium, das von niemandem in dieser Form akzeptiert wurde. Das hat dazu geführt, dass sich der Druck - besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen, die eben im Fall der indirekten Teilliquidation stehen - so aufgebaut hat, dass man sagen muss: Wenn wir so die Unternehmen übertragen müssen, dann ist die indirekte Teilliquidation ein Phantom. Das hat dazu geführt, dass wir heute eine Gesetzgebung beschliessen, die einen Status quo ante beinhaltet.

Das ist die Ausgangslage, während das, was Sie meinen, eigentlich ex-nunc-legiferieren heisst. Da bin ich mit Ihnen einig. Man kann nicht Vorwirkungen entfalten in Bezug auf Fiskalgesetzgebungen, die sich auf die Zukunft beziehen und die keine Vergangenheit haben. Da bin ich mit Ihnen einig. In diesem Fall - ich tue mich schwer - ist es richtig, wenn wir die Rechtsungleichheiten auf die eine oder andere Seite durch eine Gesetzgebung beseitigen.