Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-06-09
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie mit diesem Ordnungsantrag bitten, die Beratung des Unternehmenssteuerreformgesetzes II auszusetzen, bis wir über die Sofortmassnahmen in der Ehepaar- und Familienbesteuerung beraten und entschieden haben. Wenn wir am Steuersystem etwas ändern, wenn wir irgendwo rütteln, dann wackelt auch sehr viel anderes mit. Das ganze Steuersystem ist ein komplexes zusammenhängendes Gebilde. Wenn wir also hier etwas machen, rütteln wir insbesondere an der direkten Bundessteuer. Sie wissen, dass rund 24 Prozent der Einnahmen des Bundes auf die direkte Bundessteuer zurückgehen. Damit sind auch die Kantone stark betroffen, wenn wir hier etwas machen, weil sie ja zumindest im Moment noch 30 Prozent davon bekommen. Es ist also Vorsicht geboten, wenn man hier etwas ändert.
Wir haben in der Kommission - Sie haben vorher ja die Debatte über diesen Ordnungsantrag mitbekommen - keine Hearings zur Unternehmenssteuerreform II gemacht. Die Kommission konnte sich nicht zusätzlich informieren. Sie wissen auch, dass Protokolle keine Antworten auf zusätzliche Fragen geben. Deshalb ist es nicht so, dass man bloss die Protokolle der Sitzungen der Schwesterkommission zu lesen braucht, um seine Fragen beantwortet zu haben. Die Mehrheit der WAK hat es uns verunmöglicht, Hearings zu machen. Gerade gestern, an dieser ominösen Sitzung, hat sie es zum zweiten Mal getan. Es wurde an der mittäglichen Sitzung gestern beschlossen, dass wir auch zum zweiten Teil der Unternehmenssteuerreform keine Hearings machen werden. Ich bin einfach nicht länger bereit, in einer nichtinformierten Kommission zu arbeiten - dies als Nebenbemerkung. Die ständerätliche Kommission hat die Vorlage aufgrund ihrer Informationen, ihrer Hearings und ihrer Überlegungen aufgeteilt. Wir konnten nicht über die Gründe diskutieren. Uns wurde gesagt: Ihr habt jetzt einfach nur über die Vorlage 2 zu diskutieren. Wir haben also ohne eine Gesamtsicht über die Vorlage 2 diskutiert.
In dieser Gesamtsicht wäre es z. B. auch wichtig gewesen, die konkreten finanziellen Auswirkungen überall und in allen Bereichen des Gesamtpaketes diskutieren zu können. Es ist auch so, dass der zuständige Finanzminister ursprünglich gesagt hat, er wolle eigentlich ein ganzes Paket vorlegen. Am Schluss hat er dann gesagt: Okay, dann machen wir es halt schrittweise. Er hat also in die Idee des Ständerates eingewilligt.
Jetzt aber konkret zu den Gründen, wieso ich Sie bitten möchte, diese Beratung zu verschieben: Ich finde, wir sollten zuerst sagen, wozu der Bund finanziell bereit ist, welche Einbussen er auf sich nehmen will. Denn es wird zu Einbussen kommen, wenn wir die Ehepaar- und Familienbesteuerung beraten haben; das wird beim Bund zu Einbussen führen. Wir sollten hier Klarsicht haben und wissen, wozu der Bund bereit ist. Dann - Sie wissen es - kommen bei der Unternehmenssteuerreform II grosse Einbussen auf die Kantone zu. Erst wenn der Bund sagt, wozu er selber bereit ist, sollte er den Kantonen vorschreiben, worauf sie verzichten müssen. Das ist eigentlich die Logik hinter meinem Antrag. Wir sollten klar sagen: Wir sind bereit, soundso viel in die Familienbesteuerung zu investieren. Dann können wir auf der anderen Seite allenfalls auch von den Kantonen ein Gleiches verlangen. Es stellt sich also auf der anderen Seite die Frage, was wir den Kantonen aufhalsen wollen, und zwar in beiden Teilen der Unternehmenssteuerreform II, nicht nur in diesem einen Teil. Das ist eigentlich meine Idee hinter diesem Antrag.
Es geht auch ein bisschen darum, wie wir damit umgehen, wenn Bundesverfassungsaufträge vorhanden sind. Bei der Familienbesteuerung liegt seit Jahren ein Auftrag vor. Wir haben die direkte Bundessteuer mehrfach geändert, ohne auf dieses Problem einzugehen. Bei der Unternehmenssteuerreform und insbesondere bei der indirekten Teilliquidation ist hingegen die rechtliche Situation klar. Das Bundesgericht hat gesagt, wie zu handeln ist. Deshalb ist es für mich wichtig, dass wir jetzt wirklich umsetzen, was das Bundesgericht verlangt - die Ehepaar- und Familienbesteuerung. Aber ich erachte es als nur fair, zuerst den Partnern, das sind die Kantone, zu sagen, wozu wir bereit sind, und ihnen nachher zu sagen: Okay, und nun verlangen wir von euch auch einen Beitrag.