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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-03-14

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-14

Wortprotokoll

Wir debattieren heute über die dringliche Anpassung der Unternehmensbesteuerung. Es geht bei diesem reinen Wirtschaftserlass nicht um die [PAGE 122] ebenso dringliche Anpassung der Ehepaarbesteuerung. Die Anpassung der Ehepaarbesteuerung ist - da gebe ich Herrn Kollege David Recht - auch dringend, sie ist aber noch nicht ausdiskutiert und deshalb auch nicht beschlussreif. Trotzdem glaubt jetzt eine CVP-Minderheit, die Gunst der Stunde nutzen zu können, um gleich noch die Heiratsstrafe zu mildern. Ein Erlass, der sich mit der komplexesten Materie aus dem Unternehmenssteuerrecht befasst, soll also in einer - entschuldigen Sie, Herr Kollege David - Hauruck-Übung noch mit einem Abzug für Verheiratete von 10 Prozent oder höchstens 2000 Franken angereichert werden, was dann zu einem referendumsfähigen Erlass zusammengeführt wird und den wohlklingenden Namen "Bundesgesetz über dringende Anpassungen der Unternehmens- und der Ehepaarbesteuerung" trägt.

Das tönt schön, ist aber bei näherem Hinsehen für sich informierende Bürger und Bürgerinnen völlig unverständlich. Was hat Familienbesteuerung mit Teilliquidation und Transponierung zu tun? Ausserdem kam der Bundesrat letzte Woche mit seinen Sofortmassnahmen ins Spiel. In ihnen ist auch der Antrag der Minderheit abgehandelt - und siehe da: Der Bundesrat errechnet, dass der Minderheitsantrag nur gerade 60 000 von 240 000 betroffenen Ehepaaren entlasten und zudem neue Ungerechtigkeiten produzieren wird. Alle Varianten des Bundesrates, so habe ich es zumindest verstanden, gehen weiter als diejenige, die jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, was ich im Übrigen sehr begrüsse.

Die Mehrheit - das möchte ich hier noch einmal betonen - will die Diskriminierung, wie sie heute besteht, keineswegs dulden. Ich bin aber klar der Meinung, dass wir diese Materie in einem eigenen Erlass diskutieren sollten und nicht anhand eines Schnellschusses, wie er von der Minderheit vorgetragen wird; dies vor allem auch deshalb, weil von Bundesrat Merz schon mehrmals betont worden ist, dass er - gleich wie wir alle - der Meinung ist, dass die Unternehmenssteuerreform II und die Änderung bei der Ehepaarbesteuerung letztlich gleichzeitig vorliegen und in die Schlussabstimmung gehen sollen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie dringend, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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