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preparatory:AB 138150

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Mit dem Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde bezüglich der Vermessung ein neuer Artikel 75a in die Bundesverfassung eingefügt. Danach ist die Landesvermessung Sache des Bundes, und gleichzeitig wird der Bund ermächtigt, Ausführungsvorschriften zu erlassen.

Im Rahmen der nun zur Diskussion stehenden Ausführungsgesetzgebung geht es einfach darum, diesen Verfassungsartikel umzusetzen. Der Bundesrat - und deshalb habe ich das Wort ergriffen - hat sich für ein zweistufiges Verfahren entschieden: Einerseits geht es darum, ein umfassendes neues Bundesgesetz über die Geoinformation zu erlassen. Die Vorarbeiten haben nun gezeigt, dass dieses Geoinformationsgesetz den Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sprengen würde, weshalb dieses Gesetzesprojekt von der NFA abgetrennt worden ist. Das ist ein erstes Beispiel dafür, dass wir uns im Rahmen dieser Gesamtvorlage auf die NFA-Belange beschränken sollten.

Damit es möglich wird, die Projekte Geoinformationsgesetz und NFA zu trennen - darum geht es - und gleichzeitig die Finanzierung der amtlichen Vermessung als Verbundaufgabe im Projekt NFA zu regeln, muss nun eben Artikel 39 des Schlusstitels zum ZGB geändert werden. Im geltenden Recht wird bezüglich der Kosten der Vermessung festgehalten, dass diese in der Hauptsache vom Bund zu tragen seien. Nachdem diese schon heute weniger als 50 Prozent betragen und als Folge des Wegfalls der Finanzkraftzuschläge noch tiefer zu liegen kommen, beschränkt sich der neue Artikel 39 auf die Feststellung, dass Bund und Kantone die amtliche Vermessung gemeinsam finanzieren. Gleichzeitig - das ist das Entscheidende - wird die Bundesversammlung ermächtig, Einzelheiten in einer Parlamentsverordnung zu regeln. Auf diese Parlamentsverordnung, das ist dann die Vorlage 2, werden wir dann später noch zu reden kommen.