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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-14

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Auch ich bin für Eintreten und für die Behandlung dieser grundsätzlich guten Vorlage. Ich habe im Laufe der Jahre viele Höhepunkte und auch Tiefpunkte bei der NFA erlebt. Umso mehr freut mich heute das Resultat, im Wissen, dass der Schlussstein - wie auch der Kommissionspräsident gesagt hat - in diesem breit ausladenden, sachlich sowie politisch höchst filigranen Gewölbe der NFA erst mit der dritten Botschaft in einem Jahr eingesetzt werden wird, und im Wissen, was geschieht und physikalisch unabwendbar ist, wenn Schlusssteine nicht passen.

Hier im Bundesparlament sehen wir nur jenen Teil der Riesenbaustelle NFA, die direkt den Bund betrifft. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass zurzeit auch in den Kantonen - zum Teil auch in den Kantonsparlamenten - sehr wichtige und auch aufwendige Umsetzungsarbeiten ablaufen. Nebst vielen Detailarbeiten ist insbesondere die interkantonale Rahmenvereinbarung - ein mitentscheidender Erlass - auf Kurs.

Ich werde mich dann bei den einzelnen Gesetzen zu Einzelheiten äussern. Es geht mir jetzt um drei kritische Punkte, auf die ich vorab besonders hinweisen möchte:

1. Wir haben für dieses sehr grundsätzliche Reformwerk bis heute viel Zeit aufwenden müssen, was der politischen Reformkraft unseres Landes auch in diesem Bereich ein etwas durchzogenes Zeugnis ausstellt. Erinnern wir uns daran, dass erste Bemühungen für eine Reform des Finanzausgleichs - man glaubt es kaum - aus den späteren Sechzigerjahren datieren, dass weitere Reformbemühungen in den Achtzigerjahren nicht zum Ziele führten und dass auch das jetzt bearbeitete Projekt schon deutlich über zehn Jahre alt ist. Alles in allem gab es also fast vierzig Jahre lang ein Ringen für eine verbesserte Situation im Finanzausgleich. Wir wissen, dass die Diskussion darüber und deren Ende erst noch bevorsteht.

2. Während der ganzen Projektarbeit, bis zur heutigen Behandlung, ist mir immer wieder bewusst geworden, dass das Vertrauen der Bundespolitik - und das Vertrauen zahlreicher Exponenten der Bundespolitik - in die Kantone beschränkt ist, obwohl auch dort vom Volk gewählte Parlamente und Regierungen am Werke sind. Anstelle zahlreicher Belege für diese Feststellung will ich nur die politische Auseinandersetzung rund um die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen erwähnen. Dies ist allerdings ein besonders eindrückliches Beispiel, das sich die Kantone gut merken sollten, damit sie in Zukunft nicht von vergleichbaren Geschäften überrascht werden.

Aus dem naheliegenden Gedanken, die Förderung der Eingliederungsstätten ohne wesentliche Auflagen den Kantonen, die hier ja unmittelbar zuständig sind, zum vollständigen Vollzug und zur Finanzierung zu übergeben, ist aus Skepsis gegenüber den Kantonen ein ausgewachsenes Gesetz mit zehn Artikeln geworden. Anders wäre ein Referendum wohl nicht zu verhindern gewesen. Deshalb stehe ich auch hinter diesem Gesetz. Wir werden es im Rahmen der folgenden Debatte behandeln.

Es setzt gegenüber dem alleinigen Lastenträger Kanton nicht nur zahlreiche Rahmenbedingungen, sondern verpflichtet ihn zusätzlich, dem Bundesrat das erste Vollzugskonzept zur Genehmigung vorzulegen, wie wenn es sich um irgendeine Verwaltungsstelle handeln würde, die fremde Mittel einsetzt. Man könnte direkt von einer bundespolitischen Bevormundung der kantonalen demokratischen Institutionen sprechen. Das muss aus der Sicht der Kantone doch zu denken geben.

3. Trotz des heute vorhandenen Erfolgsgefühles werde ich gewisse Zweifel nicht los, ob wir uns in unserem Umgang mit dem Föderalismus wirklich auf dem bestmöglichen und [PAGE 129] zukunftsträchtigen Weg befinden. Ein Anlass zu meiner Feststellung ergibt sich aus unserer Arbeit als Bundesparlament. Wohl stehen wir heute zu diesem grossen Werk der NFA, nehme ich wenigstens einmal an. In der täglichen Gesetzesarbeit sind wir aber bei weitem nicht immer bereit, den Freiraum der Kantone, dort, wo er wohlbegründet ist, zu achten und damit den Föderalismus zu stärken. Der Trend zum Zentralismus, zur Normierung, auch dort, wo es sachlich fehl am Platz ist, ist unverkennbar und geht teilweise sehr weit.

Ein Musterbeispiel dafür gab mir unsere gestrige Diskussion um die Leistungen für die Familien. Als fairer Verlierer will ich selbstverständlich nicht darauf zurückkommen, aber erwähnen muss ich es trotzdem. Ein weiteres Beispiel könnte - je nach unserem Entscheid - in der NFA-Vorlage selbst liegen. Kollege Leuenberger hat darauf hingewiesen: Folgt unser Rat bezüglich Organisation und Führung des Grossunterhalts und des Ausbaus der Nationalstrassen der Kommissionsmehrheit, so führt er in einem sehr wichtigen Teil der Vorlage selbst die Aufgabenteilungsgrundsätze ad absurdum.

Um es etwas hart auf den Punkt zu bringen: Eine gewisse Beliebigkeit in unserem Umgang mit dem Föderalismus ist für mich unverkennbar. Ich sehe hier eine Parallele zur Finanzpolitik. Diese sollte bekanntlich bei jeder einzelnen Vorlage und nicht nur beim weitgehend untauglichen Objekt des Budgets eine Rolle spielen. Auch die Berücksichtigung von Anliegen des Föderalismus allein bei der NFA-Vorlage oder vorab bei der NFA-Vorlage führt kaum zu nachhaltigen Ergebnissen, wenn wir nicht aufpassen, dass wir in wenigen Jahren nicht wieder verwässern, was wir jetzt in jahrelanger, in über zehnjähriger Arbeit im Verhältnis zwischen Kantonen und Bund aufzubauen und zu verbessern versucht haben.

Dabei bin ich mir bewusst, dass die Kantone, mit ihrer hin und wieder auch zögerlichen und wenig aufgeschlossenen Haltung gegenüber neuen Herausforderungen, die sie gemeinsam und koordiniert angehen sollten, das Vertrauen und die Zuversicht in eine zeitgemässe Aufgabenerfüllung durch ihre Stufe oft auch nicht fördern. Auch dafür gibt es Beispiele - von der Bildungspolitik zur Gesundheitspolitik insbesondere bis hin zur Raumordnung und darüber hinaus. Ein Nein gegenüber Reformanstrengungen beim Bund durch die Kantone kann ich in der heutigen Zeit nicht als konstruktiven Beitrag empfinden. Wollen die Kantone politisch nur schon ihre heutige Stellung behaupten, so werden sie in Zukunft wesentlich kreativer und zu rascheren politischen Prozessen fähig sein müssen.

Ich hoffe - dies abschliessend -, dass die Arbeiten an der NFA und die damit eingeleitete bessere kantonsübergreifende Zusammenarbeit heute und morgen als Chance für eine zusätzliche allgemeine Revitalisierung des Föderalismus auch wirklich wahrgenommen werden.