Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-03-06
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte Sie hier auf ein Problem aufmerksam machen, an das wir in diesem Saal viel zu wenig denken. Es geht darum, dass wir laufend neue Gesetze beschliessen und uns viel zu wenig um deren Vollzug kümmern. Es ist ein grosses Problem des Rechtsstaates und unseres Landes, dass wir hier Gesetze verabschieden und dann in den verschiedensten Rechtsgebieten einen Gesetzesvollzug haben, der nicht vollständig ist, der nur zum Teil das ausführt, was wir in unseren Gesetzen für unsere Gesellschaft, für unser Land festgelegt haben.
Hier ist wieder ein solcher Fall, bei dem wir daran denken müssen, was wir mit unserem Entscheid für den Vollzug bewirken. Es kann ja nicht sein, dass wir den Leuten, die unsere Gesetze umsetzen müssen - also hier konkret den Polizeiorganen -, nicht auch jene Mittel in die Hand geben, mit denen sie im Rahmen der Rechtsordnung und selbstverständlich auch im Rahmen der Verhältnismässigkeit optimal operieren können. Es kann doch nicht sein, dass wir einfach ein Gesetz verabschieden und dann sagen: "Schaut, liebe Leute, organisiert euch, und macht es, wie es am besten geht." Es kann nicht sein, dass wir uns nicht darum kümmern, ob diejenigen, die unsere Gesetze vollziehen müssen, auch die Instrumente in der Hand haben, um die Gesetze möglichst effizient, um sie möglichst sicher umsetzen zu können.
Beim Taser ist es nun offensichtlich, dass der Einsatz dieses Instrumentes weniger gefährlich ist als der Einsatz der Schusswaffe. Es ist offensichtlich, dass der Polizei, die dieses Instrument richtig und verantwortlich anwendet, damit besser gedient ist, als wenn wir den Taser nicht zur Verfügung stellen. Deshalb bitte ich Sie dringend: Überlegen Sie sich bei dieser Gesetzgebung, was Sie unseren Vollzugsorganen in die Hände geben und was Sie ihnen verwehren. Nochmals: Im Vergleich mit der Schusswaffe ist der Taser ein weniger gefährliches Instrument. Seine Anwendung führt aber in den meisten Fällen zum gleichen Ziel wie die Anwendung der Schusswaffe.
Deshalb bitte ich Sie: Halten Sie an unserem Beschluss fest, und schliessen Sie sich nicht dem Ständerat an, wie das eine Minderheit befürwortet.