Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-04-16
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-04-16
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und ihr zustimmen, und dies entgegen anderen Fraktionen ohne Bedingungen.
Das schweizerische Insolvenzrecht ist zwar insgesamt tauglich und praktikabel, hat aber noch verschiedene [PAGE 600] Schwächen. Es macht deshalb Sinn, das Recht über das Nachlassverfahren in verschiedenen Punkten zu revidieren: mit der Erleichterung des Zugangs zur Nachlassstundung, dem Einbau der Vorteile des aktienrechtlichen Konkursaufschubs ins Nachlassverfahren, der Verstärkung der Gläubigermitwirkung während der Nachlassstundung sowie der Einführung einer Verfahrenskoordination. Im Interesse eines Ausbaus der verschiedenen Möglichkeiten von Unternehmenssanierungen soll man verschiedene Korrekturen vornehmen, ohne natürlich dabei die notwendige Rechtssicherheit zu mindern. Kurz, es macht unseres Erachtens Sinn, dass die Nachlassstundung nach der neuen Konzeption nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder Konkurs endet. Mit der Vorlage werden die Rahmenbedingungen für eine Stabilisierung und Sanierung von Unternehmen massgeblich verbessert, was nicht zuletzt dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen wird. Sodann wird auch, was ebenfalls wichtig ist, die Konkursprävention verbessert.
Die BDP-Fraktion wird eintreten und bittet Sie, dasselbe zu tun.