Vogler Karl · Nationalrat · 2013-04-16
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16
Wortprotokoll
Im Konkursrecht gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger; das heisst, jedes Vorzugsrecht, sei es ein Pfand, ein Konkursprivileg oder ein Retentionsrecht, führt zu einer Besserstellung einzelner Gläubiger zulasten anderer Gläubiger. Deshalb brauchen solche Vorzugsrechte eine besondere Rechtfertigung. Diesbezüglich ist Ihre Kommission der Meinung, dass das Retentionsrecht der Vermieter und der Verpächter unangetastet bleiben soll und auch weiterhin gelten muss. Die Retention bzw. das entsprechende Recht ist nach Meinung Ihrer Kommission eine sehr gute Alternative zu Kautionen, welche bekanntlich Liquidität binden, die gerade junge Unternehmungen unbedingt brauchen.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, hier den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates zu streichen. Ihre Kommission hat mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, am Retentionsrecht festzuhalten.