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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-04-16

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Die Forderung der Initiative ist klar: gleiche Abzüge für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, wie für Eltern, die für ihre Kinderbetreuung bezahlen. Damit sind zwei wichtige Themen auf dem Tisch, und es stellen sich auch zwei wichtige Fragen: Ist dieser Steuerabzug eine zweckmässige Form der Wertschätzung des Berufs Mutter, des Berufs Vater, also dann, wenn das Kind zu Hause von einem Elternteil betreut wird? Und ist der geforderte Steuerabzug wirtschaftlich für Familien eine wichtige und richtige Entlastung, um die Kinderarmut in der Schweiz zu bekämpfen?

Zur ersten Frage: Ich teile Ihre Haltung, dass wir politisch-gesellschaftlich gefordert sind, Wertschätzung auszudrücken für privat erbrachte Betreuungsleistungen, sei es für die Kinder, sei es für kranke Angehörige, sei es durch weitere engagierte, der Gesellschaft nützende Freiwilligenarbeit. Wollen wir diese Wertschätzung aber auch mit einem politischen Rahmengesetz belohnen, so tun wir gut daran, dies eben auch ganzheitlich zu betrachten und nicht nur und ausschliesslich die Betreuungsleistung an den eigenen und für die eigenen Kinder zu belohnen. Sonst schaffen wir nämlich neue, gesellschaftlich relevante Ungleichheiten, ohne dabei genau diejenigen Eltern und Familien wenigstens wirtschaftlich zu entlasten, die wegen ihrer Kinder oder eben wegen der Betreuung kranker Angehöriger den Gürtel enger schnallen müssen, ihre persönliche Karriere unterbrechen und sich wegen einer 24-Stunden-Betreuungszeit oft sozial isolieren.

Das zweite Anliegen, die Familien wirtschaftlich zu entlasten, ist im Grundsatz ebenfalls richtig. Die Zahlen sind bekannt und ernüchternd. Wir wissen, welche Familien [PAGE 589] entlastet werden müssen. Kinder bis zum Alter von achtzehn Jahren beziehen am meisten Sozialhilfe. 2010 betrug die Quote 4,5 Prozent. In den Städten ist sie weit höher: 10 Prozent der Minderjährigen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Betrachten wir nicht die einzelnen Kinder, sondern die Familienhaushalte, so wissen wir ebenfalls, wer prioritär zu entlasten ist. Es sind Einelternfamilien, und es sind kinderreiche Familien, für die die Armutsfalle zuschnappt.

Der Schweiz ist dieser Zustand unwürdig, weil es eine Frage des politischen Willens ist, die Existenzgrundlage dieser Familien zu sichern. Armut muss nicht vererbbar sein. Auch diese Aussage ist belegt, stammt doch gut ein Drittel der jungen erwachsenen Sozialhilfebezüger aus Familien, die unter der Armutsgrenze leben. Sie können jetzt noch einwenden, dass Jugendliche in der Schweiz durchaus Chancen auf einen sozialen Aufstieg haben, wenn sie dies wollen. Dazu hätten wir gern mehr Zahlen zur sozialen Mobilität. Die Schweiz scheint aber auch da nicht zu brillieren. Die meisten Menschen bewegen sich während ihrer Lebenszeit in der gleichen sozioökonomischen Schicht.

Was trägt denn die Initiative, die gleiche Abzüge für Eigen- und Fremdbetreuung fordert, dazu bei, dass zielsicher diejenigen Kinder und Familien bessere Chancen bekommen, die diese auch benötigen? Nichts. Mit Steuerabzügen helfen Sie keiner einzigen Familie, die bereits existenziell bedroht ist. Diesen Kindern, Jugendlichen und Eltern helfen Sie durch Arbeitsplätze, deren Löhne existenzsichernd sind, die Weiterbildungs- und Aufstiegschancen bedeuten, die kompatibel mit der Kinderbetreuung sind. Sie helfen den Kindern durch Frühförderung, durch professionelle externe Betreuungsmöglichkeiten und vieles mehr. Für die Familien zählt, was sie im Portemonnaie haben. Möchten oder müssen Eltern arbeiten, dann sind sie auf eine ausserfamiliäre Betreuung angewiesen. Gehören sie dem Mittelstand an, haben wir mit der Abzugsmöglichkeit für die effektiv geleisteten Ausgaben mindestens eine wirksame Unterstützung umgesetzt.

Jetzt wird genau diese durch die Initiative wieder gefährdet. Den Armen nützt sie nichts, dem Mittelstand schadet sie, die gesellschaftliche Wertschätzung des Berufs Mutter oder Vater verändert sie nicht. Sie schaffen einzig eine neue Diskriminierung gegenüber der Betreuung kranker Angehöriger und weiterer gesellschaftlich unabdingbarer Freiwilligenarbeit. Diese Initiative löst kein einziges Problem, schafft aber neue Ungleichheiten. Wir empfehlen sie deshalb zur Ablehnung.