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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-04-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-04-16

Wortprotokoll

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen, über den wir heute sprechen, wurde am 1. Oktober 1996 eingeführt und bis zum 31. Dezember 2001 befristet. Wie es mit solchen Befristungen ist, wurde auch diese Befristung wieder verlängert und weiter befristet. Dieser Sondersatz wurde in den Neunzigerjahren mit der Begründung eingeführt, dass die Hotellerie sich in einer enorm schwierigen Lage befinde. Das ist heute natürlich nicht anders. Es wurde gesagt, es sei eine Exportleistung, die unter den ganz schweren Bedingungen, die heute in diesem Bereich bestünden, erbracht werde. Insofern hat sich die Begründung hier also nicht geändert. Man hat die Befristung immer wieder verlängert, man hat sie auch über das Mehrwertsteuergesetz verlängert - Frau Nationalrätin Birrer-Heimo hat darauf hingewiesen - und dann noch einmal bis 2013. Wir haben im Bundesrat der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes bis 2017 mit der Begründung zugestimmt, dass es keinen Sinn macht, auf den Normalsatz zurückzugehen und dann wieder einen Sondersatz oder den reduzierten Satz einzuführen.

Jetzt komme ich zur Frage von Frau Nationalrätin Birrer-Heimo: Weil wir ursprünglich davon ausgegangen sind, dass dieser Beherbergungs-Sondersatz wegfällt, haben wir diese Mehreinnahmen von 180 Millionen Franken pro Jahr in unserer Finanzplanung berücksichtigt. Diese fehlen jetzt in der Finanzplanung bis 2017, das macht in vier Jahren 720 Millionen Franken aus. Ursprünglich hatten wir eine ausgeglichene Finanzplanung, also kein strukturelles Defizit. Mit den Beschlüssen des Nationalrates und des Ständerates in der Frühjahrssession und aufgrund der Tatsache, dass das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) nach den entsprechenden Entscheiden der Finanzkommission dieses Jahr nicht über die Bühne gehen wird - mindestens gehen wir davon aus, dass wir das bis Ende dieses Jahres nicht schaffen werden -, werden wir uns Überlegungen machen müssen, wie wir das Budget 2014 austarieren wollen. Diese 180 Millionen Franken werden die Einnahmenseite natürlich entsprechend belasten, das ist so. Wir werden bei der Priorisierung schauen, wo wir das auf der Ausgabenseite wieder auffangen können.

Der Nationalrat hat am 21. Dezember 2011 Teil B der Vorlage 08.053 über die Mehrwertsteuerreform mit einem Einheitssatz definitiv zurückgewiesen. Wir haben Ihnen eine neue Vorlage mit zwei Mehrwertsteuersätzen, ein Zweisatzmodell, gemacht. In beiden Modellen ist die Beherbergung zu einem reduzierten Satz besteuert. Darum macht es natürlich an sich keinen Sinn, jetzt für zwei Jahre auf den Normalsatz zu gehen und dann wieder auf einen reduzierten Satz zurückzugehen.

Insofern macht es, denken wir, Sinn, die Befristung noch einmal zu verlängern. Wir gehen davon aus, dass je nachdem, wie Sie entscheiden, das Zweisatzmodell oder das heutige Modell definitiv ab 1. Januar 2016 gelten wird und dann entsprechend auch die Beherbergungsleistungen geregelt sein werden.

Herr Nationalrat Schelbert, wir sind dabei, diesen Bericht über Massnahmen zur Selbsthilfe im Tourismusbereich zu machen. Welche Massnahmen sind möglich? Welche Pläne und Projekte haben wir in diesem Bereich? Im Laufe dieses Jahres wird dieser Bericht sicher parallel zur Diskussion über die Mehrwertsteuer zur Verfügung stehen.

Noch einmal: Der Bundesrat ist mit dieser Verlängerung bis 2017 einverstanden. Wir sind der Auffassung, dass die Frage, wie die Beherbergungsleistungen dann definitiv zu regeln sein werden, im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerreform zu diskutieren ist.