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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie noch einmal kurz daran erinnern, worüber wir diskutieren, nur um Ihnen aufzuzeigen, was dann die Folgen des Nichteintretens sind, damit für die späteren Diskussionen alle eine klare Vorstellung von der Ausgangslage haben.

Wir haben ein "Angebot" des Department of Justice an die Bankenwelt bzw. an die Finanzinstitute, um - jedes einzelne für sich - die Vergangenheit zu regeln, so, wie sie es für sich als richtig erachten. Wir möchten gerne den Banken die Möglichkeit geben, auf dieses Angebot einzusteigen. Aus Optik der USA - ich denke, das ist wichtig - bzw. des Department of Justice ist das eine ganz normale Rechtsfrage. Sie wollen ein Rechtsproblem lösen, dass sich in den letzten Jahren akzentuiert hat, nämlich dass verschiedene US-Personen ihre Steuern nicht bezahlt haben. Das akzeptiert das Department of Justice nicht. Es ist eine Rechtsfrage. Die Amerikaner gehen nicht nur gegenüber der Schweiz mit aller Härte vor, dort, wo es um Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger geht, sie machen das gegenüber allen Staaten. Insofern ist die Haltung der USA ganz klar: Dort, wo es um Steuerbetrug, um Steuerhinterziehung geht, kennen sie kein Pardon. Das wollen sie durchsetzen.

Dass wir auf unserer Seite nicht die Möglichkeit haben, jetzt einfach den Banken zu sagen: "Macht das!", ohne dass wir dafür eine genügende gesetzliche Grundlage schaffen, ist [PAGE 1107] nicht im amerikanischen Recht begründet. Das ist nicht die Schuld der USA. Das betrifft unser Recht. Unser Recht verlangt, dass wir für solche Handlungen eine rechtsgenügliche Grundlage haben. Wir wollen uns an rechtsstaatliche Prinzipien halten, auch wenn es um solch schwierige Fragen geht. Das heisst mit anderen Worten, dass wir teilweise eine gesetzliche Grundlage brauchen, damit die Banken dieses Programm vollständig umsetzen können. Natürlich kann man auch auf Verordnungsstufe etwas machen. Dann ist aber nur eine Teilumsetzung möglich. Die Frage der Leaver-Listen können wir dann beispielsweise nicht abschliessend klären.

Vor allem können wir aber die Sache dort nicht mit einer Verordnung klären - das möchte ich Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer klar sagen -, wo es um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Dritte geht, die sich nach US-Recht strafbar gemacht haben. Es ist einfach ein Irrtum, wenn man meint, das könne man machen; das muss man wissen. Diesen Teil des Programms kann man nicht mit einer Verordnung regeln. Was man mit einer Verordnung oder auch mit Einzelverfügungen regeln kann, ist der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben auch klar zum Ausdruck gebracht, dass wir den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten wollen, auch wenn wir nach einer anderen Lösung suchen - oder suchen müssen. Ich komme darauf noch zurück.

Was ich hier noch einmal sagen möchte: Schauen Sie, der Vergleich mit anderen Ländern ist nicht richtig oder sachlich nicht nachvollziehbar. Andere Länder haben eine andere Ausgangssituation. Wir haben nur mit den USA ein QI-Abkommen, das ist also nur zwischen den Banken und den USA zustande gekommen, nicht mit anderen Ländern. Mit anderen Worten: Unsere Bankenwelt weiss spätestens seit dem Jahre 2000, dass es nicht angeht, Geschäfte zu tätigen, die gegen US-Recht verstossen. Das ist klar und ist natürlich in den letzten Jahren immer noch klarer geworden. Diese Situation, ein solches QI-Abkommen, haben wir mit keinem europäischen Land. Es ist auch so, dass der US-amerikanische Markt mit dem Dollar-Clearing eine ganz andere Gewichtung hat als der europäische Markt, wo Sie das Euro-Clearing nicht haben.

Was haben wir im europäischen Raum versucht und werden es weiterhin versuchen? Wir haben im europäischen Raum versucht, die Vergangenheit zu klären und zu regeln, auch gegen Bezahlung, mit verschiedenen Staaten: mit Grossbritannien mit einer Abgeltungssteuer, mit Österreich oder eben auch mit Deutschland; da ist das dann leider nicht zustande gekommen. Gegenüber Grossbritannien und Deutschland waren wir sogar bereit, eine Vorauszahlung zu akzeptieren, gegenüber Deutschland wären es 2 Milliarden Franken gewesen. Sie können also unterschiedliche Sachverhalte eben nicht gleichstellen, auch in der Regelung nicht.

Es wurde von Frau Nationalrätin Meier-Schatz gesagt: Eine gute Lösung für die Vergangenheit wäre - auch mit Bezug auf die USA - wichtig und sinnvoll gewesen, wenn wir daran denken, dass wir ab 1. Januar 2014 auf das Fatca-Abkommen einsteigen wollen. Fatca wird dazu führen, dass Unmengen von Daten geliefert werden müssen, und in diesem Zusammenhang wird man dann auch Einblick in die Vergangenheit bekommen. Es wird dann schwierig sein, die Vergangenheit in gewissen Fällen im Nachhinein zu regeln, wenn man jetzt nicht die Möglichkeit wahrnimmt, das in einem geordneten Verfahren zu tun. Für den Bundesrat stellt sich die Frage, wie viele Kollateralschäden wir in Kauf nehmen wollen. Wir sind überzeugt, dass die Kollateralschäden viel geringer wären, wenn wir eine saubere Regelung der Vergangenheit hätten, als wenn wir es einfach - wie Sie das offensichtlich in der Mehrheit wollen - darauf ankommen lassen.

Sie haben Ihre Hoffnungen und Erwartungen gegenüber dem Bundesrat zum Ausdruck gebracht. Man kann immer hoffen, man kann immer erwarten, man darf dann aber nicht allzu enttäuscht sein, wenn sich die Hoffnungen nicht alle erfüllen; ich vermute stark, dass das in diesem Fall passieren wird.

Ich komme zur Motion der WAK-NR 13.3449: Herr Nationalrat Blocher und Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, es ist keine Arbeitsverweigerung, dass wir zu dieser Motion noch nicht Stellung genommen haben. Ich möchte Ihnen den Text dieser Motion vorlesen und auch sagen, dass ich immer zum Ausdruck gebracht habe, dass wir selbstverständlich im Rahmen von Einzelverfügungen oder allenfalls im Rahmen einer Verordnung, die sich auf Artikel 271 StGB stützt, für eine Mehrzahl von solchen Fällen den Mitarbeiterschutz höchstmöglich gewährleisten wollen und werden - das war immer meine Aussage. Sie sagen mir jetzt, dass Ihnen das nicht reicht und Sie eine gesetzliche Grundlage wollen. Natürlich können wir auch das machen, ich habe nichts gegen diese Motion. Ich kann auch für den Bundesrat sprechen - ich weiss, wie meine Kolleginnen und Kollegen das empfinden -, auch wenn wir das formell noch nicht beschlossen haben. Aber ich möchte Ihnen vorlesen, wie Ihre Motion lautet: "Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten." Dann folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt ..." Sie haben selbst den Mitarbeiterschutz auf dieses Geschäft eingeschränkt. Und ich habe Ihnen Folgendes gesagt: Um die Fragen im Rahmen dieses Geschäfts zu klären, ist es richtig, das mit einer Verfügung, mit einer Verordnung zu machen. Wenn Sie mit einer Motion ein Gesetz erhalten wollen, das über die Klärung dieser Fragen hinausgeht, dann kann man das selbstverständlich auch tun. Aber dann geht das wie gesagt etwas über den Wortlaut der Motion hinaus. Aber auch wenn Sie, Herr Nationalrat Blocher, Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, das jetzt aus dem Stand abgeändert haben, sage ich Ihnen: Wir haben nichts dagegen, wir können Ihnen eine solche Vorlage bringen. Sie wird dann den ordentlichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

Geschätzte Nationalrätinnen und Nationalräte, Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass der Bundesrat Verantwortung übernehmen muss. Der Bundesrat hat seine Verantwortung im Rahmen seiner Kompetenzen und seiner rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen. Er hat Ihnen eine Vorlage überwiesen, die uns helfen würde, das Problem, das wir tatsächlich haben, in einer geordneten, übersichtlichen Art und Weise zu lösen. Wir werden, wenn Sie nicht darauf einsteigen - was ich sehr bedauern würde, das sage ich hier -, selbstverständlich alle Möglichkeiten wahrnehmen, die uns zur Verfügung stehen, ob Sie uns nun damit beauftragen oder nicht. Es ist ein Dauerauftrag, das wurde gesagt. Aber wir werden das im Rahmen des geltenden Rechts machen, mit allen Einschränkungen, die das für die Umsetzung ergibt, mit allen Schwierigkeiten, die das ergibt, weil gewisse Teile des Programms in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden können. Noch einmal: Wir werden alles tun, was möglich ist, aber wir werden den rechtlichen Rahmen mit aller Entschiedenheit einhalten.

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