von Graffenried Alec · Nationalrat · 2013-03-11
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
Ich habe mit amerikanischer, japanischer und chinesischer Technik gekämpft. Dennoch konnte ich letztlich meine Notizen nicht ausdrucken, sodass ich gleich das Notebook zum Rednerpult mitgenommen habe. Entschuldigen Sie mich dafür.
Ich möchte meinen breitabgestützten Minderheitsantrag hier noch einmal begründen. Er entspricht der Lösung der Subkommission und auch dem Beschluss des Nationalrates.
Es gibt Industrieprodukte wie Uhren. Bei einer Schweizer Uhr wissen Sie nicht, welches Material drin ist. Es ist sicher kein Schweizer Material. Da sind Metalle drin, Kunststoffe, seltene Erden. Da ist kein Schweizer Material drin, aber sie ist in der Schweiz gemacht. Darüber werden wir dann bei Artikel 48c sprechen.
Dann gibt es unverarbeitete und schwachverarbeitete Naturprodukte. Bei diesen ist der Verarbeitungsprozess unerheblich, bei diesen geht es nur um die Herkunft des Rohstoffs. Ein Beispiel dafür ist das Osterei. Bei einem Osterei wollen Sie genau wissen, aus welcher Haltung und woher es kommt.
Zwischen Industrieprodukten und dem Osterei gibt es eben noch die verarbeiteten Lebensmittel. Nach unserer Auffassung muss bei diesen eine Zwischenlösung gelten. Das sehen Sie nur schon am wichtigsten Beispiel: der Schweizer Schokolade. Schweizer Schoggi ist nicht wegen des Kakaos typisch schweizerisch - trotz Klimaerwärmung gibt es noch keine Kakaoplantagen in der Schweiz -, sondern wegen der Herstellung in der Schweiz. Nehmen Sie ein anderes Beispiel, nehmen Sie das Luxemburgerli von Sprüngli, ich habe hier ein grünes dabei. Das Luxemburgerli von Sprüngli ist natürlich nicht wegen seiner Inhaltsstoffe Swiss, sondern weil es von Sprüngli kommt. Es hat nämlich das spezielle Knowhow, die Schweizer Qualität von Sprüngli. Deshalb hat ein Luxemburgerli Swissness.
Es gibt also Industrieprodukte, Naturprodukte und dazwischen die verarbeiteten Lebensmittel - eben die Schokolade oder das Luxemburgerli.
Produktion oder Rohstoff, das ist hier die Frage. Unser Kompromiss lautet: Es muss eben beides gelten, der Inhalt muss gelten, aber es muss auch die Verarbeitung gelten. Beides berücksichtigen wir mit der Festsetzung von 60 Prozent in Artikel 48b Absatz 1bis. Swiss sind nicht nur Rohstoffe, Swiss ist "Swiss made", Schweizer Know-how, in der Schweiz nach Schweizer Rezept hergestellt.
Die Landwirtschaft versucht, aus der Swissness-Vorlage eine Landwirtschafts-Vorlage zu machen. Damit sind wir bei den Naturprodukten und bei den schwachverarbeiteten Naturprodukten einverstanden, aber nicht bei den starkverarbeiteten Naturprodukten. Dort sagen wir: Macht die Landwirtschaftspolitik in der Agrarpolitik, aber nicht hier! Vor einem Jahr hat Nationalrat Brunner in der Frühjahrssession den Antrag mit der Milch eingebracht, wonach bei verarbeiteten Lebensmitteln 100 Prozent der Milch aus der Schweiz kommen müssen. Das ist zwar systemwidrig, kann aber akzeptiert werden, weil eh kein Mensch Milch in die Schweiz importieren will. Die 100 Prozent aus dem Antrag Brunner sind im Antrag der Minderheit I weiterhin vorhanden. Das Konzept Ihrer Subkommission ist damit landwirtschaftsfreundlich, aber es ist eben auch industrieverträglich.
Es geht um eine grundsätzliche Sache: Was gilt Schweizer Know-how, was gilt Schweizer Innovationskraft gegenüber der Schweizer Landwirtschaft? Die Schweizer Landwirtschaft kümmert sich auch nicht immer um Swissness. Veredelungen durch die Landwirtschaft machen ein Produkt sofort zu einem schweizerischen Produkt, auch wenn nur Tierfutterimporte drinstecken. Auch beim Saatgut gibt es die Swissness-Prüfung bisher noch nicht.
Zur Gretchenfrage: Die Gretchenfrage bei dieser Differenzierung lautet, ob man stark- und schwachverarbeitete Lebensmittel überhaupt unterscheiden kann. Ja, das kann man. Es gibt bisher drei von der Frau Bundesrätin zitierte Gegenbeispiele. Es geht um das Rhabarberjoghurt, um Mineralwasser, und dann geht es noch um mariniertes Fleisch. Diese Abgrenzung ist zu schaffen. Auch die Verwaltung wird es schaffen, eine solche Differenzierung hinzubringen.
Ich wollte Ihnen ein Rhabarberjoghurt mitbringen, Frau Bundesrätin. Ich bin in drei Läden gegangen, aber habe leider keines gefunden, sonst würde ich Ihnen jetzt hier ein Rhabarberjoghurt überreichen. Sie sprechen von einer bürokratischen Lösung und werfen uns sogar vor, es sei eine zu bürokratische Lösung. Ich muss Ihnen dazu einfach sagen: Lesen Sie einmal Artikel 48b Absatz 3, wie ihn der Ständerat eingefügt hat. Dort muss ich sagen, das ist dann ein bürokratisches Monster! Dort reden wir von verschiedenen Selbstversorgungsgraden. Sie wissen, die Selbstversorgungsgrade von Lebensmitteln in der Schweiz ändern von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr. Das heisst, in einem Jahr ist dann ein Produkt Swiss und in einem anderen Jahr ist es nicht mehr Swiss, weil der Selbstversorgungsgrad geändert hat.
Ich bitte Sie sehr, diesen Absatz 3 in der Fassung des Ständerates nicht zu akzeptieren. Akzeptieren Sie die Fassung Ihrer Subkommission und meiner Minderheit I und folgen Sie im Übrigen den Anträgen der Mehrheit.