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David Eugen · Ständerat · 2011-06-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte aufgrund des Votums von Kollege Reimann bezüglich der Inhaberaktien noch einen Punkt aufgreifen. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat, wenn er jetzt, nur als Beispiel, in diesem Global Forum weiteren Rechtsänderungen zustimmen möchte, einer Konsultationspflicht unterliegt. Der Bundesrat muss im Prinzip also immer dann, wenn die Steuergesetzgebung der Schweiz oder, wie hier jetzt, das Aktienrecht der Schweiz geändert werden soll, bei der Kommission ein Mandat holen, er muss sie also konsultieren.

Es ist auch die Meinung, dass die Damen und Herren von der Bundesverwaltung, die in dieses Gremium gehen - es sind die Steuerverwalter aller Länder, die sich hier vereinigen -, uns darüber informieren müssen, was sie dort machen, welche Entscheide sie mit Zustimmung der Schweiz treffen; das erwartet die Kommission. Es muss zumindest Transparenz herrschen. Was wir hier erlebt haben, ist aus unserer Sicht völlig intransparent abgelaufen. In dem Sinne sollte es auch eine Lehre für die Zukunft sein, dass man hier Transparenz schafft. Wenn man einer Änderung zustimmen will, ist es klar, dass man das sagt und dass man das politisch diskutiert. Man soll es nicht einfach im Nachhinein akzeptieren müssen. Das möchte ich noch mitgeben: Wir möchten gerne solche Konsultationen haben, bevor man in diesen Gremien rechtsetzend aktiv wird.