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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-06-17

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-17

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir noch zwei, drei Fragen, bevor wir über die Vorlagen abstimmen. Wir mussten ja einige Doppelbesteuerungsabkommen nachbessern, und da ist insbesondere in den Medien die Frage aufgetaucht, wer eigentlich die Schuld dafür trägt. Man hat offenbar den Schwarzen Peter gefunden: Schuld dafür sei die Eidgenössische Steuerverwaltung, und die Folge sei, dass künftighin nicht mehr die Eidgenössische Steuerverwaltung, sondern das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen Doppelbesteuerungsabkommen aushandeln solle. Wie dem auch sei, Frau Bundesrätin, sowohl die Eidgenössische Steuerverwaltung wie auch das Staatssekretariat sind ja in der Hand der Vorsteherin des EFD. Deshalb macht es meines Erachtens keinen Sinn, wenn jetzt der Schwarze Peter herumgeschoben wird. Wenn schon, liegt die Verantwortung dafür beim Departementschef - wer immer nun dafür zuständig war, der alte Chef oder die neue Vorsteherin. Ich wäre nur froh zu hören, was Sie zu dieser Schwarz-Peter-Theorie sagen. Also: Für mich liegt die Verantwortung bei der Departementschefin.

Dann noch zu dem, was der Kommissionssprecher über das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes gesagt hat: Das Forum plant ja bereits eine neue Attacke gegen die Schweiz, nämlich indem es uns untersagen will, dass wir in unserem Handelsrecht, im Aktienrecht, noch Inhaberaktien haben. Wenn wir diese Inhaberaktien nicht zum Verschwinden brächten, würden wir halt trotzdem weiter auf irgendeiner grauen Liste stehen. Was sagt der Bundesrat dazu? Schluckt er alles, was von diesem Global Forum kommt? Das Global Forum ist ja meines Erachtens nicht eine offizielle Organisation, sondern etwas Halbstaatliches, das im Raum steht.

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland: Da gingen wir ursprünglich davon aus, dass parallel zum Doppelbesteuerungsabkommen auch die übrigen Finanz- und Steuerfragen diskutiert und, wenn möglich, abschliessend behandelt werden können; ich denke dabei insbesondere an die Abgeltungssteuer. Nun stimmen wir heute aber definitiv über das Doppelbesteuerungsabkommen ab, und die [PAGE 696] Abgeltungssteuer ist immer noch nicht abschliessend behandelt - hoffentlich aber auf der Zielgeraden. Wir treffen nächste Woche unsere Kollegen vom Deutschen Bundestag, und deshalb wäre ich froh, von Ihnen den Stand der Dinge in Sachen Abgeltungssteuer zu hören zu bekommen.

Zuletzt noch zur Frage der Besteuerung des Kabinenpersonals der Lufthansa mit Wohnsitz in der Schweiz: Dazu hatten wir ja die Motion Lombardi 06.3540. Mit dieser haben wir den Bundesrat beauftragt, eine definitive Lösung zu finden, sodass dieses Personal nach schweizerischem Recht besteuert wird. Man hat in den bilateralen Verhandlungen jetzt immerhin eine fünfjährige Übergangslösung finden können; eine Übergangslösung für fünf Jahre, das ist nicht schlecht, aber nach fünf Jahren ist diese Lösung vorbei. Man muss davon ausgehen, dass die Motion Lombardi nicht erfüllbar ist, sodass nach fünf Jahren das deutsche Lufthansa-Kabinenpersonal - offenbar gemäss OECD-Standards - halt durch Deutschland besteuert wird. Wir sollten diesen Leuten in der Frage, wer sie künftig besteuert, immerhin klaren Wein einschenken können.