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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02

Wortprotokoll

Die Motion Ihres früheren Kollegen Donzé, die durch Frau Nationalrätin Streiff übernommen wurde, verlangt, dass Leasingverträge nur noch zusammen mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen werden können. Sie soll ihre Leistungen dann erbringen müssen, wenn der Leasingnehmer Schwierigkeiten hat, für die Leasingraten aufzukommen, weil er seinen Arbeitsplatz verloren hat oder plötzlich arbeitsunfähig geworden ist.

Auf den ersten Blick hat der Vorstoss, der heute von Frau Nationalrätin Streiff vertreten wurde, etwas Bestechendes, indem Risiken, die jeden treffen können, auf alle Leasingnehmer verteilt werden. Wenn man aber etwas genauer hinschaut, dann wird deutlich, dass sich der vorgeschlagene [PAGE 116] Eingriff in die Vertragsfreiheit unter Umständen als trügerisch erweist. Geschützt wird durch eine solche Zwangsversicherung nämlich weniger der Leasingnehmer als der Leasinggeber; ihm garantiert die Restschuldversicherung die abgemachten Leasingraten. Es wäre zu befürchten, dass der Leasinggeber die vom Konsumkreditgesetz verlangte Kreditfähigkeitsprüfung in Zukunft vielleicht sogar weniger sorgfältig vornimmt, weil er dann eben auf diese Restschuldversicherung zählen kann. Genau das wollen wir unter allen Umständen vermeiden.

Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Motion Donzé ab.