Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-06-20
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit David stellt die wichtige Frage zur Diskussion, ob die grundsätzlich alle Stiftungsräte jünger als vierzig Jahre sein sollen oder ob sie es nur mehrheitlich sein sollen. Die Mehrheit der Kommission ist sich selbstverständlich bewusst, dass sie mit ihrem Antrag, dass alle Stiftungsräte weniger als vierzig Jahre alt sein sollen, einen unkonventionellen Gedanken verankert hat, der zu Recht diskutiert werden soll. Ich bin aber Kollege David dankbar, dass er sagt, die Mehrheit der Kommission wolle damit nicht die ältere Generation ausgrenzen. Das ist nicht unsere Absicht, besonders weil sich die ältere Generation selbstverständlich auch zu den Begünstigten zählen kann.
Andererseits weiss ich auch, dass Kollege David diesen Minderheitsantrag nicht stellt, weil er der jungen Generation diese Aufgabe nicht zumuten würde, sondern es geht ihm um die Frage, ob wir, die Mehrheit der Kommission, hier eine Ausgrenzung vornehmen, die nicht klug ist. Wir sind uns bewusst, dass wir uns diesem Vorwurf ein Stück weit aussetzen. Die Kommission hat trotzdem bewusst grossmehrheitlich beschlossen, diesen Schritt zu wagen.
Wir wollen die Zukunftsorientierung der Stiftung mit der Zusammensetzung des Stiftungsrates aus jungen Leuten zum Ausdruck bringen. Wenn Sie unserem Antrag folgten, wären alle Mitglieder des Stiftungsrates weit nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges geboren. Auch die Begünstigten der Stiftung - ich muss es nochmals wiederholen - haben nichts mit dem Zweiten Weltkrieg zu tun, es gibt aus dieser Stiftung keine Wiedergutmachung.
Der Antrag der Mehrheit der Kommission hat deshalb eine nicht zu vernachlässigende Symbolik. Wir geben jenen Teil des Volksvermögens, dessen Ertrag wir für die Stiftung einsetzen wollen, in die Hände der jungen Generation. Wir übergeben ihr damit die Verantwortung für die Stärkung der humanitären Tradition unseres Landes. Wir wollen aber auch zum Ausdruck bringen, dass die junge Generation unser Vertrauen geniesst und dass wir sicher sind, dass sie dieses verdient. Wir wollen mit diesem Antrag den auch heute noch immer wieder hergestellten Zusammenhang zur Geburtsstunde der Stiftungsidee durchbrechen und zeigen, dass die Ausgangslage für die Schaffung der Stiftung heute ganz klar eine andere ist als im Jahr 1997. Diese Symbolik ist aus unserer Sicht kein PR-Gag, sondern sie hat für die Mehrheit der Kommission einen hohen Stellenwert. Denn sie stellt ein Gegengewicht zur Symbolik dar, mit welcher die Stiftungsidee aufgrund der Verknüpfung mit ihrer Geburtsstunde bekämpft wird.
Wie Sie sehen - das scheint mir wichtig -, haben auch wir bei unserem an sich konsequenten Antrag ein kleines Türchen offen gelassen. Gemäss Artikel 10 Absatz 3 kann der Bundesrat in begründeten Fällen von der in Absatz 2 vorgesehenen Alterslimite abweichen. Hier besteht also eine gewisse Flexibilität. Aber für den Grundsatz der Alterslimite möchten wir kämpfen.
Die Idee, welche ich darzulegen versucht habe, hat uns in der Kommission gepackt. Man kann bekanntlich nicht nur "ein wenig schwanger" sein, auch nicht mit einer Idee. Deshalb bitten wir Sie: Geben Sie dieser Idee eine Chance; unterbreiten Sie diese Idee der demokratischen Diskussion und dem demokratischen Prozess.
Wenn diese Idee, so unkonventionell sie sein mag, hier in unserem Kreis abgeschwächt wird, werden diese Diskussion und diese Auseinandersetzung nicht erfolgen, und das scheint uns wegen der wichtigen Symbolik dieser Bestimmung schade zu sein.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie im Namen der grossen Mehrheit der Kommission, Artikel 10 gemäss unserem Antrag anzunehmen und den Minderheitsantrag David abzulehnen.