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Heer Alfred · Nationalrat · 2011-03-02

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und die Motion abzulehnen.

Herr Schwander hat den grossen Teil der Begründung vorgebracht. Sie wissen, dass die Formulierung der Motion so offen ist, dass der Auftrag an den Bundesrat nicht klar ist. Aus der Begründung geht aber klar hervor, dass man Konkubinatspaare faktisch Verheirateten gleichstellen will, und das führt unserer Meinung nach zu weit. Wir haben jetzt ein Erbrecht, das historisch gewachsen ist, und man kann jetzt nicht einfach die Neuerung einführen, dass Konkubinatspaare den Verheirateten gleichgestellt sind, sonst muss man sich langsam fragen, wofür man überhaupt noch heiraten soll.

Es trifft zwar zu, dass man jetzt die Motion abgeändert hat und keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren will. Herr Fluri hat jetzt aber soeben wieder ein Beispiel angeführt, das Beispiel eines Vaters, dessen Frau verstorben ist und der jetzt eine Freundin hat, die ihn pflegt und die er dann erbrechtlich nicht bevorzugen kann, weil die Kinder einen Pflichtteil erhalten, der gesetzlich festgelegt ist. Die Motion ist nicht klar formuliert, und der Motionär agiert teilweise auch widersprüchlich. Deshalb hat die Kommission für Rechtsfragen diese Korrektur denn auch vorgenommen.

Wir sind nicht der Meinung, dass solche Motionen, welche eine grundlegende und generelle Überprüfung mit einem "Wischi-Waschi-Auftrag" beinhalten, zielführend sind. Was heisst denn, dass man das Erbrecht den "geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen" hat? Die "geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten" sind eigentlich Begriffe, die interpretationsbedürftig und eben nicht klar sind.

Deshalb ist auch der Auftrag an den Bundesrat nicht klar, wenn wir diese Motion annehmen. Wir hätten hier von einem bewährten Ständerat wie Herrn Felix Gutzwiller, auch er aus dem Kanton Zürich, schon noch einen ein bisschen spezifischer abgefassten Text gewünscht, der auch mit Klarheit festhalten würde, was der Motionär eigentlich will, und nicht einen generellen Aufwisch des ganzen Erbrechts in Aussicht stellt. Denn wenn der Bundesrat einen Bericht erstattet, sind wir wieder gleich weit. Dann wird die Streiterei darüber, was zu ändern ist, wieder vor vorne beginnen. Deshalb ist diese Motion nicht zielführend.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.