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Amherd Viola · Nationalrat · 2011-03-02

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02

Wortprotokoll

Um es gleich vorauszuschicken: Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt eine erbrechtliche Gleichstellung des Konkubinats mit der Ehe klar und deutlich ab. Wir widersetzen uns einer Schwächung des Instituts der Ehe und der Rolle der Familie. Wenn das Konkubinat von allen rechtlichen Vorteilen der Ehe profitieren kann, die Nachteile, wie beispielsweise im Steuerrecht, aber nicht in Kauf nehmen muss, machen wir die Ehe derart unattraktiv, dass wir sie gleich aufheben können. Dagegen wehren wir uns, und deshalb können wir der Motion nur in dem von der [PAGE 110] Kommission geänderten Wortlaut zustimmen. In diesem Wortlaut hält die Motion nämlich ausdrücklich fest, dass eine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit Ehepaaren nicht infrage kommt. Unter dieser Voraussetzung werden wir die Motion aus folgenden Gründen annehmen:

Der Grundstein für das heutige Erbrecht wurde vor gut hundert Jahren gelegt. Seitdem wurden einzelne Änderungen und Anpassungen an die gesellschaftliche Entwicklung vorgenommen. So wurde unter anderem die Situation der ausserehelichen Kinder, der überlebenden Ehegatten und der eingetragenen Partner berücksichtigt und das Pflichtteilsrecht der Geschwister aufgehoben.

Die Änderungen gehen grösstenteils auf die Siebziger- und Achtzigerjahre zurück. Die gesellschaftliche Entwicklung ist seither nicht stehengeblieben. Verwiesen sei nur auf die massiv gestiegene Lebenserwartung und die gegenüber Anfang des 20. Jahrhunderts gut ausgebauten Sozialversicherungen. Dem Pflichtteilsrecht der Eltern, bei dem der Fürsorgegedanke im Vordergrund steht, kommt heute also nicht mehr die gleiche Bedeutung zu wie vor hundert Jahren. Auch die traditionelle Familie, wie sie dem Erbrecht noch zugrunde liegt, ist heute nicht mehr die Regel, sondern es gibt viele Konstellationen wie Patchworkfamilien, Stiefkinder usw.

Ein dokumentarisches Beispiel für diese Veränderungen wurde mir kürzlich von einem Versicherungsberater geschildert. Bei der Beratung eines Familienunternehmens hat der Vater als Seniorpartner gesagt, er werde die Unternehmungsführung seinem Sohn überlassen und sich nicht mehr einmischen, worauf der Sohn geantwortet hat: "Aber Vater, ich bin nun 62 Jahre alt." Es kann also durchaus Sinn machen, dass beim Erben beispielsweise eine Generation übersprungen wird, was beim heutigen Pflichtteilsrecht nur mit komplizierten Vertragswerken möglich ist.

Wie der Bundesrat und die Kommission sind wir der Meinung, dass eine Überprüfung des Erbrechts, insbesondere der Pflichtteilsregelung, angebracht ist. Einer zeitgemässen, flexiblen Ausgestaltung des Erb- und Pflichtteilsrechts, das den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten angepasst wird, können wir zustimmen - wie gesagt unter der Voraussetzung, dass das geltende Recht in seinem Kerngehalt erhalten bleibt, dass die Familie weiterhin geschützt bleibt und dass keine erbrechtliche Gleichstellung des Konkubinats mit der Ehe erfolgt.

Die angestrebte Revision wird eine grosse und schwierige Baustelle werden. Neben den gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts werden auch jene des Eherechts, des Familienrechts, des bäuerlichen Erbrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts betroffen sein. Trotzdem sind wir der Meinung, dass sich Überlegungen in diese Richtung lohnen, weshalb wir Ihnen die Annahme der von der Kommission geänderten Motion beantragen.