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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-03-02

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der Minderheit, die Motion abzulehnen.

Es ist an und für sich merkwürdig, wie der Bundesrat bei dieser Motion argumentiert; seine Ausführungen sind ja sehr kurz gehalten. Einerseits ist der Bundesrat bereit, über die heutige Pflichtteilsregelung im Erbrecht nachzudenken und die erbrechtliche Gleichstellung von Konkubinats- mit Ehepartnern zu diskutieren. Andererseits spricht er in diesem Zusammenhang von "rechtspolitischer Tragweite", von einer "Grossübung", und er spricht auch davon, dass wir mit dieser Motion ein "Minenfeld" - Sie hören richtig: ein Minenfeld - betreten. In der Kommission hat der Bundesrat zudem darauf hingewiesen, "dass eine solche Anpassung voraussetzt, dass man sich der Kollateralfolgen eines solchen Paradigmenwechsels entsprechend bewusst ist".

Merkwürdig ist auch, dass niemand einen dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht hat, wie das bei Motionen oder parlamentarischen Initiativen üblich ist. Selbst der Motionär spricht lediglich von einem "über hundertjährigen, nicht mehr zeitgemässen Erb-/Pflichtteilsrecht". Das ist meines Erachtens vorwiegend eine subjektive Wahrnehmung und Beurteilung. Wie unsere Kommissionssprecherin ausgeführt hat, haben wir ein paarmal Revisionen vorgenommen.

Die Kommission schlägt Ihnen einen geänderten Motionstext vor. Sie will mit grossem Mehr keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren. Aber auch bei einem geänderten Motionstext ist die Frage des dringenden Handlungsbedarfs in objektiver Weise noch nicht beantwortet.

Das Minenfeld, von dem der Bundesrat spricht, haben wir immer noch. Wenn das Pflichtteilsrecht angepasst wird, dann muss auch die Stellung der Familienmitglieder in der Frage der gegenseitigen Unterstützung geprüft werden. Es kann und darf ja wahrscheinlich nicht sein, dass beispielsweise die Eltern ihr Vermögen frühzeitig an Dritte verschenken und/oder vererben, die Kinder dann aber später für allfällige Unterhaltszahlungen herangezogen werden können. Wenn das Pflichtteilsrecht angepasst wird, dann müssen auch mindestens das Eherecht, allfällig auch das Sozialversicherungsrecht, aber mindestens auch das bäuerliche Erbrecht bzw. das bäuerliche Bodenrecht überprüft werden.

Die Flexibilität, welche der Motionär will, kann weitgehend über ein Testament erreicht werden, insbesondere auch dann, wenn es um die Nachfolgeregelung in Unternehmen geht. In diesem Fall wäre allenfalls noch zu überlegen, ob eine Revision des Steuerrechts notwendig wäre.

Die Minderheit will keinen künstlich-abstrakten Handlungsbedarf kreieren und nicht ohne Not ein Minenfeld betreten. Überdies glaube ich, dass wir genügend Arbeit in anderen Bereichen haben und nicht noch ein neues Jahrhundertprojekt lostreten müssen. Beenden wir zum Beispiel die Aktienrechtsrevision, die Swissness-Vorlage und die Überarbeitung der Strafrechtsnormen, um nur ein paar dringendere Vorlagen zu erwähnen.

Lehnen wir die Motion ab, und konzentrieren wir uns auf Bereiche, wo wir tatsächlich aktuell einen Handlungsbedarf haben!