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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 20. Mai 2009 auf die Motion Fässler in erster Linie auf die schweizerische Verhandlungsposition in der Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen Rücksicht genommen. Die Möglichkeit, von einzelnen Staaten Gegenleistungen zu verlangen, wird eben eingeschränkt, wenn die entsprechende Öffnung in einem Gesetz gegenüber allen Staaten vorgenommen wird. Der Bundesrat hat dann aber am 29. Mai auch den Beschluss gefasst, dass das Rechtshilferecht an die neuen Grundsätze der Amtshilfe angepasst werden soll. Das soll aber in erster Linie mittels Staatsverträgen geschehen, und das IRSG sollte dann erst zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.

Es ist offensichtlich, dass sich die schweizerische Zusammenarbeit in Steuersachen mit dem Ausland in den letzten Jahren stark verändert hat und zudem nach wie vor stark im Fluss ist. Die Möglichkeit einer Änderung der Rechtshilfe in Fiskalsachen mittels Staatsverträgen ist bisher kaum auf Interesse gestossen. Nur wenige Länder haben um eine Änderung des Rechtshilfeabkommens ersucht. Deshalb stellt sich auch dem Bundesrat die Frage, auf welche Weise eine rasche Anpassung der Rechtshilfe in Fiskalsachen an die neue Amtshilfepolitik erreicht werden könnte. Eine Möglichkeit wäre auch, die Ratifikation des entsprechenden Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vorzunehmen.

Insgesamt ist aber zurzeit festzuhalten: Bei der Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen wurde doch schon viel erreicht, und darum besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit kein Anlass, von der bisherigen Haltung abzuweichen und sich schon heute auf einen konkreten Änderungsvorschlag zu Artikel 3 Absatz 3 IRSG festzulegen. Das sind die Gründe, die den Bundesrat bewegen, Ihnen die Ablehnung der Motion zu beantragen.