Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2011-03-02
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Wie Ihnen Herr Jositsch richtig erklärt hat, gibt es für Unternehmen eine primäre Haftung, die nur bei einer Ausnahme von Tatbeständen wie Korruption oder Geldwäscherei angewandt wird. Eine sekundäre Haftung für Unternehmen bezieht sich auf alle Verbrechen und Vergehen, jedoch muss ein Organisationsverschulden der Unternehmung vorliegen.
Was die Minderheit Sommaruga Carlo möchte, ist, den sogenannten Hacker-Artikel zur primären Haftung hinzufügen. Die Kommission hat nicht sehr lange darüber diskutiert. Sie lehnt diesen Antrag ab und bleibt beim geltenden Recht, und zwar schlicht und einfach, weil eine solche Ausweitung aus praktischer Sicht keinem Bedürfnis entspricht, weil die Konvention eine solche Ausweitung nicht explizit verlangt und weil das Übereinkommen es den Mitgliedstaaten überlässt, wie sie vorgehen wollen, und weil wir mit dem heutigen System zufrieden sind.