Ingold Maja · Nationalrat · 2011-03-02
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat verlangt, dass ein Hacker dann bestraft wird, wenn er in ein besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt. Dies ist auch im geltenden Recht so geschrieben. Aber dieser Passus ist zu einer Zeit geschrieben worden, 1995, als der Gebrauch des Internets noch eine Ausnahme war. Die weltweite Verknüpfung der Computersysteme war damals noch kein Thema. Die mobile Telefonie für alle, der ständig mit dem Internet verbundene PC zu Hause und das nicht selten offene WLAN an jeder Strassenecke kamen viel später. Der Gebrauch des Internets ist heutzutage auch ohne technische Kenntnisse möglich. Viele Programme sind so programmiert, dass sie sich selber installieren können und die nötigen Parameter selber konfigurieren.
Mit der Version Bundesrat/Mehrheit operiert man mit technischen Vorrichtungen, welche längst der Vergangenheit angehören. Damit manövriert sich die Schweiz unnötig ins Abseits. Das Internet ist zu einem tragenden Infrastrukturbestandteil unserer Wirtschaft geworden, aber auch zu einem festen Bestandteil des Grundrechtes Informationsfreiheit. Das Internet wird bekanntlich auch von Jugendlichen benutzt. Aus all diesen Gründen muss bereits unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem unter Strafe gestellt werden, was sich übrigens auch für die Wirtschaft als lohnend erweisen würde. Vergleicht man diesen Passus in der Fassung der Mehrheit mit dem Hausfriedensbruch generell, könnte man sagen, dass man die Fenster immer sichert. Das kann es ja nicht sein! Mit dem Einschub bezüglich der besonderen Sicherung arbeitet man ausschliesslich den Kriminellen in die Hände. Wir schaffen hier eine Lücke, die die Schweiz für Täter attraktiv macht.
Der Bundesrat argumentiert, in der Rechtsprechung habe man bisher kein Problem damit gehabt. Es wird aber häufig gar keine Strafanzeige eingereicht, daher hat man auch keine grosse Praxis. Das Anzeigeverhalten in diesem Bereich ist sehr zurückhaltend, da man einen Angriff gar nicht automatisch oder leicht erkennen kann. Überdies geht der Betroffene in der Regel davon aus, dass die Täter irgendwo aus dem Dunkeln heraus operieren und nur schwer gefasst werden können. Das kann aber kein Argument dafür sein, das unbefugte Eindringen in fremde Daten nur bei besonderer Sicherung zu verfolgen.
Daher bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.