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Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-03-02

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Dieser Vorstoss datiert vom 20. März 2009. Er will die Auflösung der Kampftruppe Tigris. Von ihr war die Rede in einem Artikel der Wochenzeitung "Die Weltwoche", verfasst von einem sehr seriösen Journalisten, Daniel Ammann, der jetzt gerade ein Buch über Marc Rich veröffentlicht hat, das mindestens als Grundlage Beachtung fand. Man komme mir jetzt nicht mit der Aussage, das sei unseriös, weil es in der "Weltwoche" war, denn Daniel Ammann ist als Rechercheur sehr wohl bekannt und geachtet.

Ich sage, es gibt keine gesetzliche Grundlage und keinen hinreichend legitimierten politischen Auftrag. Zur gesetzlichen Grundlage: Ich habe zur Kenntnis genommen, welche Grundlagen der Bundesrat angibt. Wie immer beruft er sich auf die allgemeine Verfassungsbestimmung der Wahrung der inneren Sicherheit. Er zählt beredt auf, wie er selbst berechtigt sei, Verwaltungseinheiten zu bilden. Am Schluss beschreibt er dann in seiner Antwort, um was es eigentlich geht. Da schreibt er: "Im Einzelnen geht es dabei um Massnahmen wie Vorladung, Vorführung, Fahndung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung und Untersuchung."

Das Problem am Ganzen ist aber ein ganz anderes. Es stimmt, dass der Bundesrat durch neue Strafartikel im Terrorismusbereich usw. eine Fahndungsaufgabe hat. Aber sie beschränkt sich auf den gerichtspolizeilichen Bereich. Sie sind ja jetzt im Clinch mit all diesen Hyper-Regulierern bezüglich Internet, die Ihnen vorwerfen, Sie machten nichts. Sie sagen mit Recht, der Bund habe keine Polizeikompetenz, die über die gerichtspolizeiliche Polizeikompetenz hinausgeht, also zu Vorfeldermittlungen. Das heisst: Eine solche Truppe dürfte nur mit Bezug auf einen individuell-konkreten Tatverdacht mit Bezug auf ein konkretes Delikt tätig werden.

Genau das ist bei dieser Kampftruppe infrage gestellt; das gilt auch für die Umschreibung ihrer Aufgabe. Es ist infrage gestellt, da sich diese Kampftruppe Tigris in diesem Artikel - übrigens in der Folge unwidersprochen - fast ein bisschen als Lieblingsspielzeug etwas eifrig gewordener "Grosspolizisten" erweist. Ich muss Ihnen sagen: Der Bund tut gut daran, die Strafprozessordnung ernst zu nehmen und zu sagen: Halt, es gibt keine polizeiliche Vorfeldermittlung, die über die Strafprozessordnung hinausgeht respektive vorweg stattfindet. Das wäre gewissermassen eine Vorabklärung, um zu schauen, ob allfällig ein Tatverdacht konstruiert werden könnte, und das ist nicht im Erlaubnisbereich einer solchen polizeilichen Institution.

Ich habe auch den Eindruck, dass dieses ganze Konstrukt in einem Dunstfeld mit Bestrebungen des Fedpol Richtung BWIS II stand und wahrscheinlich immer noch steht, obwohl BWIS II bis jetzt kläglich gescheitert ist. BWIS II ist im gleichen Umfeld gewissermassen auch eine Vorfeldermittlungs-Datenbeschaffungsmaschine. Solche Polizeieinheiten dienen doch dazu, um hier einzugreifen.

Fest steht auch: keine Busipo. Hier haben wir die Busipo als Sondereinheit. Sie agiert im dunklen Raum. Ihre Existenz ist weder gesetzlich noch politisch legitimiert oder motiviert.

Ich ersuche Sie um Zustimmung. Wir brauchen eine solche Kampftruppe nicht. Vielleicht würde eine Analyse, wer in diesem ganzen Gestrüpp - Fedpol, BWIS usw. - eigentlich was macht, mehr Aufschluss geben.